Verbraucherschützer machen Bausparern etwas Hoffnung
Stuttgart - Nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um Bausparverträge wollen sich Verbraucherschützer nicht geschlagen geben. Deutschlands oberstes Zivilgericht hatte im Februar geurteilt, dass die Kündigungen von relativ gut verzinsten Altverträgen rechtmäßig sind.
Dieses Urteil gelte aber nicht pauschal für alle Altverträge, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bestimmte Bonusverträge, bei denen Kunden neben Guthabenzinsen noch eine Extrazahlung bekommen, könnten aus dem pauschalen Anwendungsbereich des Urteils herausfallen. Daher müssten wohl mehrere Tausend Kündigungen zurückgenommen werden, sagt Nauhauser.
Verglichen mit der Gesamtzahl der gekündigten Altverträge - schätzungsweise mehr als 250 000 - wäre das nur ein Bruchteil.