BGH zu Kreditverträgen: «Ewiges Widerrufsrecht» gestärkt
Karlsruhe (dpa) - Verbraucher können Darlehensverträge auch nach Jahren noch widerrufen, wenn die Bank bei der Belehrung über das Widerrufsrecht einen Fehler gemacht hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Verfahren gegen eine Sparkasse und eine Landesbank.
Es ging dabei um einen Immobilienkredit und einen Darlehensvertrag, der beim Kunden zu Hause abgeschlossen worden war. Beide Vertragsabschlüsse lagen bereits mehrere Jahre zurück.
In dem Fall des Immobilienkredits hatte die Sparkasse den Kunden nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist aufgeklärt, wie der Senat feststellte. Die Belehrung wich dabei dem BGH zufolge gravierend von einer gesetzlich festgelegten Muster-Belehrung ab. Wären es nur kleinere Abweichungen gewesen, wäre eine gesetzliche Fiktio