Geld und Recht

BGH zu Kreditverträgen: «Ewiges Widerrufsrecht» gestärkt

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Karlsruhe (dpa) - Verbraucher können Darlehensverträge auch nach Jahren noch widerrufen, wenn die Bank bei der Belehrung über das Widerrufsrecht einen Fehler gemacht hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Verfahren gegen eine Sparkasse und eine Landesbank. Es ging dabei um einen Immobilienkredit und einen Darlehensvertrag, der beim Kunden zu Hause abgeschlossen worden war. Beide Vertragsabschlüsse lagen bereits mehrere Jahre zurück. In dem Fall des Immobilienkredits hatte die Sparkasse den Kunden nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist aufgeklärt, wie der Senat feststellte. Die Belehrung wich dabei dem BGH zufolge gravierend von einer gesetzlich festgelegten Muster-Belehrung ab. Wären es nur kleinere Abweichungen gewesen, wäre eine gesetzliche Fiktio

Kein absoluter Überblick: Vergleichsportale kritisch nutzen

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Stuttgart (dpa/tmn) - Vergleichsportale eignen sich für einen ersten Überblick etwa zu Versicherungsangeboten. Was Verbraucher aber wissen müssen: Dieser Überblick ist nicht vollständig. Die Portale decken meist nicht den kompletten Markt ab, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt. Die Vergleichsseiten finanzieren sich über Werbung und über die Vermittlung von Kunden. Das habe Einfluss darauf, ob Anbieter gelistet werden und wo sie auf den Ranglisten erscheinen. Es ist deshalb ratsam, mehrere Vergleichsportale zu nutzen. Teils greifen die Portale aber auf dieselben Datensätze zu. Damit die angezeigte Liste den Anforderungen entspricht, müssen Verbraucher außerdem die Voreinstellungen prüfen. Teilweise lotsen Formulierungen wie «Top-Angebote», «Bester Preis» oder «nur Tari

Verbraucherzentralen: Viele Lebensmittel-Etiketten zu unklar

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Berlin (dpa)  - Angaben auf Lebensmittelpackungen sind aus Sicht der Verbraucherzentralen trotz mancher Nachbesserungen oft immer noch irreführend. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Klaus Müller setzt aber Hoffnung in das Verhalten der Kunden. «Hersteller nutzen den gesetzlichen Spielraum zu oft für ihre Marketingzwecke aus - zu Lasten einer wahren und klaren Information», sagte Müller. Dabei zeige Kritik auch Wirkung, wie eine Auswertung ergab. Bei 124 Produkten, von denen sich Kunden getäuscht sahen, wurden bei knapp der Hälfte Packungsangaben oder Rezepturen geändert - bei knapp einem Drittel allerdings nicht. Größtes Ärgernis seien irreführende Versprechen zu Zutaten, die auf der Packungs-Vorderseite groß hervorgehoben werden, im Produkt dann aber nur in gering

«Pokémon-Go»: Bei Unfall zahlt Versicherung

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Berlin (dpa/tmn) - Der «Pokémon Go»-Hype ruft die schlimmsten Befürchtungen hervor: Laufen Horden von Pokémon-Trainern nun mit dem Smartphone vor der Nase gegen ein Auto? Oder zertrampeln sie auf der Suche nach kleinen Monstern das Blumenbeet der Nachbarn? Und wer zahlt für die Schäden? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt: Verletzungen durchs Spielen: Wenn ein schwerer Unfall zu gesundheitlichen oder finanziellen Folgen führt, greift die private Unfallversicherung. In der Regel sei man auch beim Spielen auf dem Smartphone versichert, erläutert der GDV. Es spiele auch grundsätzlich keine Rolle, ob man beim Spielen leichtsinnig oder gar leicht oder grob fahrlässig gehandelt habe. Es gibt aber noch die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers, der e

Nach dem Brexit-Votum: Änderungen für britische Fonds

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Für Anleger, die in britische Fonds investiert haben, ändert sich nach dem Referendum zum Brexit erst einmal nichts. Wie es künftig für Neuanleger aussehen wird, hängt davon ab, welchen rechtlichen Status die EU und Großbritannien aushandeln. Darauf weist die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften hin. Erst einmal müssen die Briten aber einen Antrag auf Austritt aus der EU einreichen. Bliebe Großbritannien nach einem Brexit Teil des Europäischen Wirtschaftsraums, bliebe auch bei Neuanlagen alles beim Alten. Hätte Großbritannien fortan den Status eines Drittstaats, unterläge die Zulassung britischer Fonds den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Steuerliche Änderungen ergeben sich laut den Fondsgesellschaften für Alt- oder Neuanleger nicht.

Bei Umzug: Neue Adresse Vertragspartnern melden

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Hamburg (dpa/tmn) - Wer umzieht, kann einen Nachsendeauftrag bei der Post oder einer privaten Firma stellen. Kommen wichtige Briefe dennoch nicht an, kann dies zu Problemen führen - beispielsweise wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig eintrifft und dadurch Mahngebühren anfallen. Dann stellt sich die Frage, wer für angefallene Kosten haftet. Grundsätzlich gilt: «Ansprüche gegen den Anbieter des Nachsendeauftrags können Verbraucher nur geltend machen, wenn überhaupt kein Brief bei der neuen Adresse ankommt», sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Ansonsten haftet die Post in der Regel nicht. Zumal Verbraucher keine Garantie haben, dass Briefe innerhalb einer bestimmten Zeit ankommen. Fordert ein Vertragspartner Mahngebühren, liegt die Beweispflicht bei ihm. Der Gläubiger mu

Ehemann verkauft Haus an Ehefrau: Steuerersparnis möglich

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Berlin (dpa/tmn) - Ein Ehepaar kann erheblich Steuern sparen, wenn der eine Partner eine vermietete Immobilie an den anderen verkauft. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe in Berlin aufmerksam. Hierbei geht es aber nicht um den Verkauf wegen einer Trennung, sondern es handelt sich um einen Deal in einer bestehenden Partnerschaft. Ein Beispiel: Der Ehemann erbt eine Immobilie, die schon lange im Familienbesitz und bereits vermietet ist oder die man nun vermieten möchte. Hier wurden oftmals die Anschaffungskosten der Immobilien schon steuerlich geltend gemacht, oder das war gar nicht möglich. Bei einer Vermietung müssen die daraus bezogenen Einkünfte oft hoch versteuert werden. Der Steuertrick: Verkauft der Ehemann die Immobilie nun an seine Ehefrau, wird neues Abschreibungs

Alte Währung gefunden: Lässt sich D-Mark noch umtauschen?

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Berlin (dpa/tmn) - Finden Verbraucher noch alte Bestände von D-Mark, können sie diese nach wie vor in Euro umtauschen. Der Umtausch von Scheinen und Münzen ist kostenfrei und zeitlich wie in der Höhe unbegrenzt bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank möglich. «Insofern ist da kein Grund zur Eile.» Das erklärt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. Der Umtausch geht auch per Post - dann an die Filiale in Mainz. Allerdings weist die Deutsche Bundesbank darauf hin, dass beim Verschicken von Bargeld per Post ein höheres Risiko besteht. Die Bundesbank überweist den entsprechenden Euro-Betrag dann zum Beispiel auf ein angegebenes Konto oder stellt einen Scheck aus. Umgerechnet wird mit einem Euro für 1,95583 DM. Wer noch alte DDR-Banknoten oder -Münzen findet, hat übrigens keine

Von Haftpflicht bis Kasko: Versicherungen für Bootsbesitzer

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Oberhausen (dpa/tmn) - Bootseigner prüfen vor der Ausfahrt am besten ihren Versicherungsschutz. Zum einen sollten sie sich vergewissern, ob in ihrer regulären Privathaftplicht schon Schäden abgedeckt sind, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch des eigenen Bootes stehen. Falls nicht, ist eine Bootshaftpflichtversicherung ratsam. In einigen Ländern wie Italien und Spanien sei diese sogar Pflicht, erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Eine Skipperhaftpflichtversicherung ist oftmals schon in der Bootshaftpflichtversicherung enthalten. Diese Police schützt in der Regel den Skipper, die Crew und die Gäste gegen Ansprüche von Geschädigten. Eine Bootskaskoversicherung sichert den Bootseigner und Charterer gegen Schäden am eigenen Boot und dem Inventar ab.

Unwetterschäden melden: Am Telefon nur mit Zeugen

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Mainz (dpa/tmn) - Wer etwa nach einem Unwetter Schäden der Versicherung meldet, sollte dies schriftlich tun. Es kann schon ein Fax genügen, wobei man den Sendebericht aufheben sollte, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Muss man aber ausnahmsweise Verhandlungen am Telefon führen, sind am besten Zeugen dabei und hören mit. Auch sollte man sich bei Leistungszusagen, die am Telefon gemacht werden, den Namen des Sachbearbeiters, seine Telefondurchwahl und Tag und Zeitpunkt des Gesprächs zur Dokumentation aufschreiben. Fotocredits: Lukas Schulze