Nach dem Brexit-Votum: Änderungen für britische Fonds

Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Für Anleger, die in britische Fonds investiert haben, ändert sich nach dem Referendum zum Brexit erst einmal nichts. Wie es künftig für Neuanleger aussehen wird, hängt davon ab, welchen rechtlichen Status die EU und Großbritannien aushandeln.

Darauf weist die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften hin. Erst einmal müssen die Briten aber einen Antrag auf Austritt aus der EU einreichen.

Bliebe Großbritannien nach einem Brexit Teil des Europäischen Wirtschaftsraums, bliebe auch bei Neuanlagen alles beim Alten. Hätte Großbritannien fortan den Status eines Drittstaats, unterläge die Zulassung britischer Fonds den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Steuerliche Änderungen ergeben sich laut den Fondsgesellschaften für Alt- oder Neuanleger nicht.

Insgesamt spielen Fonds, die in Großbritannien aufgelegt wurden, in Deutschland derzeit aber nur eine kleine Rolle, so die Fondsgesellschaften. So stammen nur rund 200 der etwa 10 700 EU-(Teil-)Fonds in Deutschland aus Großbritannien.

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(dpa)