Verbraucherzentralen: Viele Lebensmittel-Etiketten zu unklar

Berlin (dpa)  – Angaben auf Lebensmittelpackungen sind aus Sicht der Verbraucherzentralen trotz mancher Nachbesserungen oft immer noch irreführend. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Klaus Müller setzt aber Hoffnung in das Verhalten der Kunden.

«Hersteller nutzen den gesetzlichen Spielraum zu oft für ihre Marketingzwecke aus – zu Lasten einer wahren und klaren Information», sagte Müller. Dabei zeige Kritik auch Wirkung, wie eine Auswertung ergab. Bei 124 Produkten, von denen sich Kunden getäuscht sahen, wurden bei knapp der Hälfte
Packungsangaben oder Rezepturen geändert – bei knapp einem Drittel allerdings nicht.

Größtes Ärgernis seien irreführende Versprechen zu Zutaten, die auf der Packungs-Vorderseite groß hervorgehoben werden, im Produkt dann aber nur in geringen Mengen zu finden sind. So sei in einem «Grünen Tee mit Zitrone» mehr Apfel- als Zitronensaft gewesen. Beschwerden gibt es auch über zweifelhafte Werbung mit Gesundheitsversprechen und mit traditionellen Rezepturen, obwohl Zusatzstoffe enthalten sind.

Für die vbzv-Auswertung überprüft wurden 124 Produkte, die 2014 auf dem Internet-Portal
«Lebensmittelklarheit» der Verbraucherzentralen registriert wurden. Dort können sich Kunden melden, wenn sie sich von der Aufmachung einer Packung getäuscht sehen. Erkenntnisse des Portals sollen künftig auch in die Arbeit der Kommission einfließen, die Leitsätze für die Bezeichnung von Lebensmitteln erarbeitet.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) sagte, das vor fünf Jahren gestartete Portal rücke die Transparenz bei der Kennzeichnung weiter in den Fokus. Das Ministerium fördert das Projekt. Für die Jahre 2016 bis 2018 beträgt die Summe insgesamt 1,7 Millionen Euro. Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft BLL begrüßte Informationen auf dem Portal. Es bleibe aber falsch, rechtlich korrekt gekennzeichnete Produkte aufgrund subjektiver Empfindungen einzelner Verbraucher vorzuführen.

Pflichtangaben auf Lebensmitteln
Die Bezeichnung des Lebensmittels muss – anders als Produktnamen wie zum Beispiel «Schokotraum» – unmissverständlich sein.

In der Regel müssen alle Zutaten absteigend nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet werden. Wichtige Allergene werden hervorgehoben.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, wie lange bei richtiger Lagerung spezifische Eigenschaften wie Farbe, Konsistenz und Geschmack, mindestens erhalten bleiben. Das Verbrauchsdatum nennt bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln hingegen den letzten Tag, an dem sie noch verzehrt werden dürfen.

Bei einigen Lebensmitteln, darunter frisches Obst und Gemüse, Eier und Rindfleisch, muss die Herkunft angegeben werden.

Tierische Lebensmittel tragen das ovale Identitätskennzeichen. So kann der letzte Betrieb, der das Lebensmittel verarbeitet oder verpackt hat, ermittelt werden.

Die Losnummer gibt an, aus welcher Charge das Produkt stammt. Das erleichtert Rückrufe.

In der Nährwerttabelle sind der Energiegehalt und der Anteil der Nährstoffe angegeben.

Die Nettofüllmenge nennt Stückzahl, Gewicht oder Volumen.

Das Unternehmen, das für das Produkt verantwortlich ist, muss seine Firmenanschrift mitteilen.

Auf Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol muss der Alkoholgehalt angegeben sein.

Fotocredits: David Ebener

(dpa)