Diese Unterlagen müssen Sie aufbewahren
Mainz - In vielen Arbeitszimmern stapeln sich die Ordner mit Verträgen und Rechnungen. Manche trauen sich kaum, alte Unterlagen zu entsorgen. «Stattdessen fehlen aber manchmal wichtige Urkunden», erklärt Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
- Bank: Verbraucher können mit Kontoauszügen nachweisen, dass sie Rechnungen bezahlt haben. Sie sollten diese unbedingt eine Weile aufheben. Eine einheitliche Frist dazu gibt es nicht. «Grobe Orientierung bietet die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die für einen großen Teil von Ansprüchen aus Alltagsgeschäften gilt», erklärt Sylvie Ernoult vom Bundesverband Deutscher Banken. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Frisch vermählte Paare sollten allerdings den Kontoauszug von dem Monat i