Höhere Umzugs-Pauschbeträge und neue Fleischkennzeichnung
Berlin - Was ändert sich zum 1. April? Neben rechtlichen Neuerungen kommt auch ein neues Fleisch-Logo in vielen Supermärkten.
- Pauschbetrag: Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann Umzugs-Ausgaben steuerlich geltend machen. Zum 1. April steigt der Pauschbetrag. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro. Abgesetzt werden können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten. Auch Reisekosten im Zusammenhang mit dem Umzug zählen dazu.
- Organspende: Krankenhäuser erhalten mehr Geld, um sich stärker um Organspenden kümmern zu können. Die Transplantationsbeauftragten der Kliniken bekommen mehr Kompetenzen und Freiräume. Aufgebaut