Was bei Schenkung zu Lebzeiten zählt
München - Immobilien, wertvolle Kunstgegenstände, Gemälde oder Bargeld - im Laufe des Lebens häufen manche einige Besitztümer an. Mit zunehmendem Alter stehen viele vor der Frage, ob sie Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten an Angehörige übertragen sollen.
Dafür spricht, dass sich mit Schenkungen hohe Vermögenswerte steuerfrei übertragen lassen. Grundsätzlich können Familienangehörige zwar einen gewissen Freibetrag steuerfrei erben - dieser liegt derzeit bei 400.000 Euro für Kinder und 500.000 Euro für Ehepartner. Der Vorteil einer Schenkung zu Lebzeiten: Der Beschenkte kann den Freibetrag alle zehn Jahre neu ausschöpfen.
Doch Vorsicht: Wer zu Lebzeiten Vermögen an Familienmitglieder verschenken will - juristisch ist von vorweggenommener Erbfolge die Rede - sollte sich dabei nicht alle