Anleger können bei Direktinvestments Geld komplett verlieren

Potsdam – Bei einem Direktinvestment gehen Anleger sehr hohe Risiken ein. Zum Teil ist ihnen dies nicht einmal bewusst, warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Anleger werden dabei Miteigentümer beispielsweise eines Schiffcontainers, der dann vermietet wird. Oder sie erwerben Beteiligungen an Solaranlagen oder Windrädern. Unter Umständen können sie ihr investiertes Geld komplett verlieren.

Zwar müssen Anbieter grundsätzlich in Verkaufsprospekten auf Wertschwankungen, Haftungsrisiken und Verpflichtungen der Eigentümer hinweisen. Doch häufig passiert dies nicht ausreichend, kritisieren die Verbraucherschützer.

Ein weiteres Problem: Auch wenn der Ertrag ausfällt, müssen Anleger oft für die Pflege und Wartung des Anlageobjekts haften. Mehr noch: Es kann eine Nachschusspflicht bestehen – dann müssen Anleger für Kosten aufkommen, die über das investierte Geld hinaus gehen. Direktinvestments gehören zum Grauen Kapitalmarkt.

Sollte der Anbieter des Direktinvestments pleitegehen, schreibt der Insolvenzverwalter alle bekannten Gläubiger an. Um seine Forderungen anzumelden, müssen Anleger innerhalb einer vom Gericht bestimmten Frist das entsprechende Formular ausfüllen. Die Verbraucherschützer raten Anlegern, dann nicht vorschnell ihre Ansprüche an Forderungsaufkäufer abzutreten.

Betroffene sollten sich an einen Anwalt wenden, der sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Es kann sich lohnen zu prüfen, ob der Anleger von dem Vermittler beim Abschluss des Vertrages falsch beraten worden ist.

Fotocredits: Monika Skolimowska
(dpa/tmn)

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