EuGH stärkt Anwohnerrechte bei Luftschadstoffen
Luxemburg - Bei der Messung von Luftschadstoffen in Europa gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strenge Vorgaben. Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter in Luxemburg.
Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Das Urteil dürfte auch weitreichende Folgen für Deutschland haben (Rechtssache C-723/17).
Im konkreten Fall hatten Einwohner der belgischen Hauptstadt Brüssel und eine Umweltorganisation belgische Behörden auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das belgische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Die Platzierung von Messstellen und die Spielrä