Scheidung: Einkünfte müssen zum Stichtag offengelegt werden
Berlin - Wer bei der Scheidung einen Zugewinnausgleich geltend macht, kann von seinem Ex-Partner fordern, dass er seine Einkünfte und sein Vermögen offenlegt. Von ihm kann aber nicht verlangt werden, ein amtliches Schreiben vorzulegen, dass es keine weiteren Einnahmen oder Konten gibt.
Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az: 10 UF 195/17) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall verlangte der Mann Auskunft über das Vermögen und die Einkünfte seiner Frau - genau wie umgekehrt auch. Darüber hinaus bestand er zudem auf einer sogenannten Stammdatenauskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung über gespeicherte Konten der Ehefrau.
Nur so könne er sicher sein, dass alle Angaben hinsichtlich in- und auslän