Schulabgänger sollten Suche nach Ausbildungsplatz melden

Berlin – Junge Menschen, die noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz sind, können in der gesetzlichen Rentenversicherung Anrechnungszeiten bekommen.

Dazu müssen sie lediglich ihre Ausbildungssuche bei der Agentur für Arbeit bekannt geben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist, kann dann Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Nach dem 25. Lebensjahr wird die Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn der oder die Betroffene unmittelbar zuvor beschäftigt oder selbstständig gewesen ist und dafür auch Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt hat.

Darüber hinaus muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauern. Ob ein Schulabschluss vorliegt oder während dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, spielt dagegen für die gesetzliche Rentenversicherung keine Rolle. Ausführliche Informationen gibt es online auf dem
Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung.

Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)

(dpa)