Geld und Recht

Wenn die Rechtsschutzversicherung dem Kunden kündigt

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Berlin - Die Reaktion der Rechtsschutzversicherung ließ nicht lange auf sich warten. Nachdem sie für einen Privatkunden zwei Schadensfälle mit hohen Gerichts- und noch höheren Anwaltskosten zu regulieren hatte, zog sie die Reißleine. Die Versicherung schickte dem Kunden per Post die Kündigung des Vertrags. Der fiel aus allen Wolken. Fakt aber ist: Nicht nur der Kunde, auch der Versicherer darf kündigen. Es gibt zum einen die ordentliche Kündigung. Sie kann sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer zum Ablauf der Vertragsdauer ausgesprochen werden. Daneben gibt es die außerordentliche Kündigung im Schadenfall. Auch hier können beide Vertragsparteien kündigen - und zwar dann, «wenn mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind und für diese V

Versteuerung von privaten Solaranlagen-Einkünften

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Hannover - Ehepaare, die auf ihrem Wohnhaus gemeinsam eine Photovoltaikanlage betreiben, müssen den Gewinn nicht zwingend für das Finanzamt gesondert feststellen lassen. Es genügt, die Anlage G der Einkommensteuererklärung auszufüllen. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht. «Ist die Höhe der Einkünfte und seine Aufteilung leicht zu ermitteln, so liegen sogenannte Fälle von geringer Bedeutung vor», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Dann ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Gewinne nicht erforderlich. Im konkreten Fall (Az.: 9 K 230/16) betrieb ein Ehepaar auf seinem Grundstück eine Photovoltaikanlage. Die gewonnene Energie wurde teilweise privat genutzt und zum Teil an den örtlichen Stromversorger verkauft, wodurch das Ehepaar eine Gesellschaft bü

Familie zerrüttet: Amt muss Umzugskosten für Azubi tragen

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Celle - Eine Auszubildende muss aufgrund schwerwiegender sozialer Gründe zu Hause ausziehen. In so einem Fall kann sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung beim Umzug sowie der Übernahme der Wohnkosten haben. Sollte es zwischen den Behörden Streit über Zuständigkeiten geben, dürfen Betroffene darunter nicht leiden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor (Az.: L 11 AS 983/16 B ER), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Fall: Zwischen der 18-jährigen Auszubildenden und ihrer Mutter war es wiederholt zu heftigen Streitigkeiten gekommen - bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzung und einem Polizeieinsatz. Die junge Frau kam mehrfach vorübergehend bei einer Freundin oder in einer Jugendhilfeeinrichtung

Wie Verbraucher seriöse Inkassounternehmen finden

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Erfurt - Inkassounternehmen ist nicht gleich Inkassounternehmen. Denn auch wenn der Briefkopf seriös erscheint: In Deutschland dürfen nicht alle Inkassobüros offene Forderungen für Dritte eintreiben. Gestattet ist dies nur Rechtsanwälten oder registrierten Inkassounternehmen. «Ist ein Inkassobüro nicht in Deutschland registriert, darf es hierzulande auch nicht tätig werden», sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Haben Verbraucher Zweifel, können sie die Registrierung im Internet überprüfen: In Deutschland zugelassene Inkassounternehmen sind auf der Seite rechtsdienstleistungsregister.de zu finden. Hier können Verbraucher über den Link «Registrierung suchen» in einer Eingabemaske mehrere Merkmale eingeben, die sie über das Inkassobüro wissen. Das kann das Bundesland

Eltern können Kinder im Erbprozess nicht immer vertreten

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Celle - Auch Minderjährige können erben. Im Falle einer gerichtlichen Streitigkeit um das Erbe werden sie von ihren Eltern vertreten. Die Gerichte haben hierbei die Interessen der Minderjährigen im Blick und bestellen gegebenenfalls einen Ergänzungspfleger, der ihnen statt der Eltern beisteht. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) macht auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az.: 6 W 16/17) aufmerksam. In dem verhandelten Fall hinterließ ein Erblasser seine Eltern, seine Ehefrau und vier gemeinsame Kinder. Er hatte verschiedene Testamente errichtet: Ein gemeinschaftliches Testament zugunsten seiner Ehefrau und ein Testament, das seine Eltern und die vier Kinder begünstigte. Die Eltern und die Ehefrau stritten im Rahmen eines E

Bafin: Ende der Gratiskultur bei Banken

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Frankfurt/Main - Die Finanzaufsicht Bafin stimmt Deutschlands Bankkunden auf ein Ende der Kostenloskultur ein. «Wer Kunde einer gesunden Bank oder Sparkasse sein will, muss akzeptieren, dass das Institut aufwandsgerechte Preise verlangt neue Ertragsquellen erschließt, wenn alte versiegen», sagte Bafin-Präsident Felix Hufeld. Für Ärger sorgen Probleme mit Basiskonten, die etwa auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen. In mehr als 100 Fällen musste die Aufsicht bisher zugunsten der Verbraucher intervenieren. Die Öffentlichkeit habe sich an viele Dienstleistungen zum Nulltarif gewöhnt, sagte Hufeld. «Eine verständliche, wenn auch kurzsichtige Haltung.» Je länger die Niedrigzinsen andauerten, desto stärker werde die ohnehin schon schwache E

Gebühren über Gebühr – Was dürfen Bausparkassen verlangen?

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Karlsruhe - Darlehensgebühr, Abschlussgebühr, Kontogebühr: Solche Geldquellen werden für Bausparkassen immer wichtiger. Nun müssen sie dem Bundesgerichtshof allerdings erklären, wofür sie diese Gebühren haben wollen und wie das mit dem Geschäftsmodell Bausparen zusammenpasst. Wie funktioniert Bausparen? Es ist eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen - beides zu niedrigen Zinsen und auf mehrere Jahre ausgerichtet. Kunde und Bank vereinbaren eine bestimmte Bausparsumme. In den ersten Jahren spart der Kunde einen Betrag an. Ist ein gewisses Guthaben erreicht, kann er sich das Geld auszahlen lassen und für den Rest der vereinbarten Summe ein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Zinsen sind in vielen Tarifen im Voraus festgelegt und damit unabhängig vom Kapitalmarkt. Ist Bausparen noch

Wer die Wahl hat: ChipTAN ist sicherer als mTAN

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Berlin - Wenn Bankkunden die Wahl zwischen ChipTAN- und mTAN-Verfahren haben, sollten sie sich Datenschützern zufolge für ChipTAN entscheiden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät eher zum Extral-Gerät, mit dem eine Transaktionsnummer erstellt wird. So sei das Empfangen der TAN per SMS zwar bequem, allerdings sei es aus Sicherheitsgründen verboten, für mTAN das selbe Smartphone zu benutzen, auf dem auch Online-Banking stattfindet. Im Schadensfall übernehme die Bank hier keine Haftung. Kriminellen ist es außerdem gelungen, mTAN-SMS umzuleiten und so unbemerkt Geld zu überweisen. Hinzu komme bei einigen Banken, dass sie Gebühren pro verschickter SMS verlangten, beispielsweise bis zu 13 Cent. Die Anschaffung eines Generators für das ChipTAN-Verfahren kostet e

Knapp jeder Zweite hält Online-Banking für unsicher

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Berlin - Beinahe jeder zweite Erwachsene in Deutschland (47 Prozent) hält Online-Banking für wenig oder gar nicht sicher. Das geht aus einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bundesverbands deutscher Banken hervor. Doch das Vertrauen in die Bankgeschäfte am Computer steigt offenbar. Denn noch mehr Deutsche (50 Prozent) halten Online-Banking für sicher oder sehr sicher. Im Vergleich zum Vorjahr (44 Prozent) hat das Vertrauen in die technische Sicherheit den Angaben nach um sechs Prozentpunkte zugenommen. Der Anteil derer, die Online-Banking für sicher halten (50 Prozent), liegt dabei sogar leicht über dem Anteil derer, die Online-Banking auch tatsächlich nutzen (45 Prozent). Schaut man nur auf die Gruppe der Online-Banker, glauben sogar 84 Prozent daran,

Börsenweisheiten sind keine Hilfe beim Sparen

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - «Sell in May and go away» lautet eine immer wieder zitierte Börsenregel. Übersetzt bedeutet sie etwa: «Verkaufe im Mai und verlasse die Börse». Der Spruch soll Anleger vor vermeintlich schwachen Sommermonaten warnen. Sparer sollten dieser pauschalen Verkaufsempfehlung aber besser nicht folgen, rät die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften. Es sei nicht sinnvoll, Anlageentscheidungen nach der Jahreszeit auszurichten. Zwar belegten Studien, dass Börsengewinne in den Monaten November bis April oft über denen in der Phase Mai bis Oktober liegen. Allerdings treten diese saisonalen Effekte nicht immer auf. Besonderheiten wie politische Effekte oder das Eingreifen von Notenbanken können sie aussetzen. Außerdem fallen für jeden Kauf und Verkauf Kosten a