Wenn die Rechtsschutzversicherung dem Kunden kündigt
Berlin - Die Reaktion der Rechtsschutzversicherung ließ nicht lange auf sich warten. Nachdem sie für einen Privatkunden zwei Schadensfälle mit hohen Gerichts- und noch höheren Anwaltskosten zu regulieren hatte, zog sie die Reißleine.
Die Versicherung schickte dem Kunden per Post die Kündigung des Vertrags. Der fiel aus allen Wolken. Fakt aber ist: Nicht nur der Kunde, auch der Versicherer darf kündigen.
Es gibt zum einen die ordentliche Kündigung. Sie kann sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer zum Ablauf der Vertragsdauer ausgesprochen werden. Daneben gibt es die außerordentliche Kündigung im Schadenfall. Auch hier können beide Vertragsparteien kündigen - und zwar dann, «wenn mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind und für diese V