Gebühren über Gebühr – Was dürfen Bausparkassen verlangen?

Karlsruhe – Darlehensgebühr, Abschlussgebühr, Kontogebühr: Solche Geldquellen werden für Bausparkassen immer wichtiger. Nun müssen sie dem Bundesgerichtshof allerdings erklären, wofür sie diese Gebühren haben wollen und wie das mit dem Geschäftsmodell Bausparen zusammenpasst.

Wie funktioniert Bausparen?

Es ist eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen – beides zu niedrigen Zinsen und auf mehrere Jahre ausgerichtet. Kunde und Bank vereinbaren eine bestimmte Bausparsumme. In den ersten Jahren spart der Kunde einen Betrag an. Ist ein gewisses Guthaben erreicht, kann er sich das Geld auszahlen lassen und für den Rest der vereinbarten Summe ein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Zinsen sind in vielen Tarifen im Voraus festgelegt und damit unabhängig vom Kapitalmarkt.

Ist Bausparen noch in Mode?

Nach Branchenangaben gab es Ende 2016 in Deutschland etwa 29 Millionen Bausparverträge. Damit kommt auf jeden Haushalt mindestens einer. 2,2 Millionen Verträge wurden 2016 neu abgeschlossen – ein hoher Wert.

Das Geschäft läuft für Bausparkassen trotzdem nicht mehr gut. Warum?

Wegen der niedrigen Zinsen im Euroraum gibt es billige Kredite. Viele Bausparer verzichten deshalb darauf, ihr Recht auf ein Darlehen zu nutzen und bleiben in der Sparphase. Die Bausparkassen müssen ihren Kunden dann weiter Zinsen für die Sparguthaben zahlen, statt selbst Zinsen für Darlehen einzunehmen.

Was tun die Unternehmen dagegen?

«Bausparkassen sind in der Lage, auch extreme Zinsszenarien auszuhalten, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie alle Gegensteuerungsmaßnahmen nutzen können», sagt Alexander Nothaft vom Verband der privaten Bausparkassen. Das bedeute: neue Tarife, Kosten sparen, Altverträge kündigen – und eben auch Gebühren erheben.

Welche Gebühren kassieren die Bausparkassen?

Im Wesentlichen Abschluss- und Kontogebühren. Eine Darlehensgebühr, die fällig wurde, wenn der Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen wollte, kippte der Bundesgerichtshof Ende 2016. Die Abschlussgebühr, die bei Vertragsschluss anfällt, bestätigte Karlsruhe dagegen 2010. Auf Kontogebühren setzen bisher etwa Wüstenrot, die größte private Bausparkasse, und die Badenia, die nun von Verbraucherschützern verklagt wurde. Andere Kassen erheben ähnliche Entgelte unter dem Namen «Servicepauschale» – teilweise auch nur während der Sparphase.

Was ist das Problem mit der Kontogebühr?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht darin eine unangemessene Benachteiligung. «Bausparkassen sollen ihr Geld in der Darlehensphase nicht über Gebühren, sondern über Zinsen verdienen», sagt Verbraucherschützer Christian Urban. «Nur für eine zusätzliche Leistung dürfen Gebühren erhoben werden.» Badenia macht die Gebühr für «bauspartechnische Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse» geltend. Die Vorinstanzen hatten daran nichts auszusetzen.

In dem Fall geht es nur um 9,48 Euro im Jahr. Lohnt sich das?

Aus Sicht der Branche schon, schließlich läppert sich das mit der Zahl der Verträge. «Die Kontogebühren haben – gerade im Umfeld der niedrigen Zinsen – einen erheblichen Ertragsanteil», so die Badenia. Neu sei das Entgelt übrigens nicht: Die Bausparkasse erhebe dieses seit mehr als 50 Jahren.

Warum klagen die Verbraucherschützer dann gerade jetzt?

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011. Die Karlsruher Richter kippten damals eine Kontogebühr für Verbraucherdarlehen: Die Bank führe das Konto lediglich für eigene buchhalterische Zwecke. Der Kunde habe hiervon nichts und dürfe folglich auch nicht an den Kosten beteiligt werden. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist diese Entscheidung auf Kontogebühren, die Bausparer in der Darlehensphase zahlen müssen, übertragbar.

Am Dienstag (9. Mai) geht es vor dem Bundesgerichtshof um eine Kontogebühr. (Az. XI ZR 308/15)

Fotocredits: Felix Kästle
(dpa)

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