Testament hinterlegen: Zwei Wege zur amtlichen Verwahrung
Berlin - Wer sein Erbe regeln will, macht ein Testament. Doch wo wird das Dokument eigentlich hinterlegt? Für die amtliche Verwahrung gibt es zwei Wege.
Einer führt über einen Notar. Der berät zur Ausgestaltung des Testaments, erstellt den Entwurf und beurkundet dann den letzten Willen, wie Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer erläutert. Vom Notar wird das Testament automatisch zur Verwahrung an das zuständige Amtsgericht übergeben und außerdem im Zentralen Testamentsregister eingetragen.
Für das eingereichte Testament wird ein Hinterlegungsschein ausgestellt. Wer den Vorgang geheimhalten will, könne aber auch darauf verzichten, sagt Hüren.
Bei der Suche nach einem Notar hilft das
Portal der Bundesnotarkammer weiter. Dort kann man nach Umkreis und auch nach Sprachkenntnissen gefilte