Geld und Recht

Große Preisunterschiede bei Krankenkassen

Geld und Recht
Berlin - Beiträge, Service, Extras: Es gibt große Preis- und Leistungsunterschiede bei den gesetzlichen Krankenkassen. Ein Vergleich kann sich lohnen. Das zeigt eine Untersuchung der Zeitschrift «Finanztest» (Heft 06/17) von 75 Kassen. Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen lagen im Mai 2017 zwischen 14,9 und 16,4 Prozent. Je nach Höhe des Gehalts sind bei günstigeren Sätzen mehrere Hundert Euro Ersparnis im Jahr drin, wie die Tester vorrechnen. Auch Zuschüsse für Leistungen sollten Verbraucher prüfen. Für Osteopathie-Behandlungen etwa zahlen 33 Kassen im Vergleich 200 Euro oder mehr zu. Ähnlich viele (27) bezuschussen Zahnreinigungen beim Arzt der Wahl mit jährlich mindestens 50 Euro. Die Extraleistungen hängen nicht unbedingt von der Höhe der Beiträge ab. Auch günstige Anbiet

Schadenersatz wegen Diskriminierung ist kein Arbeitslohn

Geld und Recht
Neustadt/Weinstraße - Eine Entschädigungsleistung aufgrund einer Diskriminierung ist kein Arbeitslohn. Beschäftigte, die eine solche Zahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen das Geld also nicht versteuern. Wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden hat, gilt das auch dann, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zu der Zahlung bereit erklärt hat. Im verhandelten Fall ging es um eine Einzelhandelskauffrau, der «aus personenbedingten Gründen» gekündigt worden war. Dagegen klagte die Frau. Zugleich wollte sie eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihrer Behinderung erstreiten. Denn wenige Wochen vor der Kündigung hatte die zuständige Behörde bei der Frau offiziell eine Körperbehinderung von

Was Paare bei Gemeinschaftskonten beachten sollten

Geld und Recht
Berlin - Gemeinschaftskonto ist nicht immer gleich Gemeinschaftskonto. Denn grundsätzlich gibt es bei Konten, die Paare gemeinsam nutzen, zwei Varianten, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Zum einen gibt es das sogenannte Oder-Konto - bei diesem kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen. Zum anderen gibt es das sogenannte Und-Konto - hier bedarf jede Verfügung eines Kontoinhabers der Zustimmung des anderen. Wer sich für ein «Und-Konto» entscheidet, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass im Notfall - zum Beispiel bei einer schweren Krankheit - die Bankangelegenheiten vom jeweils anderen Partner geregelt werden können. Gleiches gilt für den Fall, dass jeder Partner sein eigenes Konto behält. Vordrucke für entsprechende Vollm

«Focus»-Bestseller: Mit Gelassenheit weiter an der Spitze

Geld und Recht
München - Die Top Ten dominieren weiterhin die etablierten Ratgeber. Von ihnen können die Leser noch immer nicht genug bekommen. Ein Buch darf sich sogar über ein Comeback freuen. An der Spitze der Bestsellerliste hat sich der Titel «Am Arsch vorbei geht auch ein Weg» von Alexandra Reinwarth gehalten. Die Autorin hat darin Erfahrungen aus ihrem Leben gefiltert und gibt im Buch konkrete Tipps für mehr Gelassenheit im Alltag. Auf Platz zwei behauptet sich Stefanie Stahl mit «Das Kind in dir muss Heimat finden». Und von Position Vier auf die Drei klettert in dieser Woche «Einfach schlank und fit» von Sophia Thiel. Platz Titel Preis 1. (1.) Reinwarth, Alexandra: Am Arsch vorbei geht auch ein Weg, Mvg Verlag Euro 16,99 2. (2.) Stahl, Stefanie: Das Kind in dir muss

Geldanlage 4.0: Robo-Advisor bieten keine Beratung

Geld und Recht
Hamburg – Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt: Sogenannte Robo-Advisor bieten Geldanlegern keine Beratung. Darauf weist Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf der Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen in Hamburg hin. «Das ist im Prinzip ein weiterer Vertriebskanal», sagte der Verbraucherschützer. «Anleger müssen sich also immer selber die Frage stellen: Brauche ich die angebotenen Fonds oder nicht?» Der Name Robo-Advisor leitet sich aus den englischen Begriffen Roboter und Advisor – übersetzt: Berater - ab. Dabei handelt es sich um Portale im Internet, die Anlegern Vermögensverwaltung anbieten. Nach der Anmeldung beantworten die Anleger eine Reihe von Fragen etwa zu ihren Anlagezielen und zu ihrer Risikobereitschaft. Dann schlägt ihnen

Warum sich ETFs für Anleger rentieren

Geld und Recht
Hamburg - Der deutsche Aktienindex Dax hat in diesem Jahr Rekordstände geknackt. Und auch der Dow Jones Index in den USA eilt von einem Hoch zum nächsten. Viele Anleger in Deutschland profitieren davon aber kaum. Denn sie meiden Aktien und parken ihr Geld lieber auf dem beliebten Sparbuch. Doch das ist ein Fehler, findet Dirk Ulbricht: «Für den langfristigen Vermögensaufbau gibt es kaum renditestärkere Anlagen als Aktien», sagte der Direktor des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Ihre Auswahl müssen Geldanleger dabei noch nicht einmal selbst treffen - sie können stattdessen in Fonds investieren. Am besten für den Vermögensaufbau geeignet sind aus Sicht von Ulbricht sogenannte passive ETFs, denn diese Fonds sind günstig. ETFs sind b

Verpackungsgesetz: «Mehrweg»-Schilder im Supermarkt

Geld und Recht
Berlin - Es geht um gelbe, orange und andere Mülltonnen, um Bratpfannen, um «Mehrweg»-Schilder und vor allem um viel Geld. Nach jahrelangem Hin und Her hat der Bundesrat nun einem neuen Verpackungsgesetz seinen Segen erteilt. Damit kann das Gesetz für mehr Recycling am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Ein Überblick über das, was sich nun ändert - und den großen Streit um wertvollen Abfall. Was ändert sich für Verbraucher? Im Supermarkt informieren künftig Schilder an Regalen die Kunden darüber, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird auf einige Getränke Pfand fällig, die bisher pfandfrei waren, nämlich auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Anders als geplant bleibt dagegen bei den Mülltonnen im Hof alles beim A

Jagdhelfer sind gesetzlich unfallversichert

Geld und Recht
Darmstadt - Ein Jagdhelfer ist wie ein Beschäftigter gesetzlich unfallversichert. Denn die Tätigkeit habe wirtschaftlichen Wert und werde sonst von abhängig Beschäftigten verrichtet. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts. Der Fall: Bei einer Jagd flüchtete ein angeschossenes Reh in den Wald. Der Jagdaufseher bat seinen Bruder, bei der Nachsuche mit seinem hierfür ausgebildeten Jagdhund zu helfen. Im Wald stürzte der Mann eine Böschung hinab, brach sich das Genick und starb. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung der Witwe ab. Es habe sich nicht um einen versicherten Arbeitsunfall gehandelt. Der Verunglückte sei nicht arbeitnehmerähnlich tätig geworden. Vielmehr habe es sich u

Bei Handyversicherung kommt Reparatur vor Ersatz

Geld und Recht
Berlin - Eine Handyversicherung kommt bei einem Schaden des Geräts nicht immer sofort für einen Ersatz auf. Denn Vorrang hat eine Reparatur, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Kann das Smartphone wieder voll funktionsfähig gemacht werden, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür. Erst wenn eine Reparatur nicht möglich ist, wird das Gerät ersetzt. Ob man dann den Neuwert oder den Zeitwert erhält, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Verbraucher sollten den Abschluss einer Handyversicherung gut abwägen, empfiehlt der Bund der Versicherten. Meist rechnen sich die Verträge nach Einschätzung der Verbraucherschützer nicht. Denn häufig werde nur der Zeitwert des Handys entschädigt. Die Geräte verlieren aber schnell an Wert. Obendrein kann eine Selbstbeteiligung anfa

Director Dealings: Wenn der Chef die eigenen Aktien kauft

Geld und Recht
München - Wenn der Vorstand eines großen Unternehmens ein großes Paket Aktien seines eigenen Hauses kauft, muss das doch etwas wert sein. Denkt sich der Privatanleger und investiert ebenfalls. Aber ist das immer richtig? Director Dealings gelten zwar als wichtige Information für Anleger. Aber Experten beurteilen die Aussagekraft zurückhaltend. «Directors Dealings liegen vor, wenn Führungskräfte mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens handeln», erklärt Vermögensberater Adrian Roestel von Huber, Reuss & Kollegen in München. Mit Führungskräfte seien etwa Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemeint. «Geschäfte von dem Management nahestehenden Personen oder Gesellschaften zählen auch dazu», ergänzt Dieter Helmle von der Capitell Vermögens-Management AG in Frankfurt am Main. E