Krankenkasse muss Fußpflegerin bezahlen
Potsdam - Krankenkassen müssen unter Umständen auch die Kosten für Fußpflege übernehmen. Das kann dann gelten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, sich aber kein Arzt findet, der diese Aufgabe übernimmt. Das geht aus einer Grundsatzentscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Potsdam hervor.
Über den betreffenden Fall (Az.: L 9 KR 299/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Eine Frau ist gesetzlich krankenversichert. Sie litt an einem chronisch eingewachsenen Zehennagel. Daher war eine Behandlung mit Hilfe einer individuell gefertigten Nagelkorrekturspange medizinisch notwendig. Die Frau fand keinen Arzt, der diese Behandlung erbringen konnte oder wollte. Weder die Krankenkasse noch die zum Verfahren beigeladene Kassenärztliche Vere