Geld und Recht

Krankenkasse muss Fußpflegerin bezahlen

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Potsdam - Krankenkassen müssen unter Umständen auch die Kosten für Fußpflege übernehmen. Das kann dann gelten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, sich aber kein Arzt findet, der diese Aufgabe übernimmt. Das geht aus einer Grundsatzentscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Potsdam hervor. Über den betreffenden Fall (Az.: L 9 KR 299/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Eine Frau ist gesetzlich krankenversichert. Sie litt an einem chronisch eingewachsenen Zehennagel. Daher war eine Behandlung mit Hilfe einer individuell gefertigten Nagelkorrekturspange medizinisch notwendig. Die Frau fand keinen Arzt, der diese Behandlung erbringen konnte oder wollte. Weder die Krankenkasse noch die zum Verfahren beigeladene Kassenärztliche Vere

Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2018

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Berlin (dpa/tmn) - Ob Drucker, Schreibtisch oder PC - die Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es dafür einen finanziellen Rahmen. Bisher gilt ein Betrag von 410 Euro als Grenze, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Doch das ändert sich mit dem Jahreswechsel: Ab 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Unter Umständen kann es sich lohnen, die Anschaffung in das neue Jahr zu verschieben, rät der Steuerzahlerbund. Grundsätzlich sollten Beschäftigte vor dem Jahresende einen Kassens

Streichungen im Testament sind nicht immer wirksam

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Düsseldorf - Werden Streichungen in einem Testament vorgenommen, muss dies nicht immer dazu führen, dass diese Passagen ungültig sind. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet über einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf. In dem verhandelten Fall hatte der Erblasser mit schwarzem Kugelschreiber ein Testament verfasst, in welchem er Freunde zu seinen Erben einsetzte. Diese Passagen wurden mit einem blauen Kugelschreiber durchgestrichen. Vor Gericht ging es nun um die Frage, wer erben soll. Die Entscheidung: Die Freunde werden trotz der Streichungen Erben. Zwar kann ein Testament dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser Streichungen vornimmt. Das gilt aber nur dann, wenn festgestellt werden kann, dass der Erblasser selb

So prüfen Riester-Sparer die Höhe des Mindesteigenbeitrags

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Berlin - Riester-Sparer bekommen eine staatliche Förderung. Die Grundzulage beträgt für dieses Jahr 154 Euro. Ab 2018 erhöht sie sich auf 175 Euro, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Außerdem gibt es für jedes Kind, für das noch Kindergeldanspruch besteht, eine Kinderzulage. Deren Höhe hängt vom Alter des Kindes ab. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, beträgt die Zulage 300 Euro. Für Kinder, die davor geboren wurden, sind es 185 Euro pro Jahr. Dieses Geld fließt allerdings nicht automatisch - es muss beantragt werden. Wichtig dabei: «Die Zulage wird gekürzt, wenn der Mindesteigenbetrag vom Zulagenberechtigten nicht in voller Höhe geleistet wird», erklärt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Der Mindesteigenbetrag beträgt vier Prozent der sozialve

Deutsche planen für Weihnachtsgeschenke 465 Euro ein

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Essen - Die Deutschen lassen sich Weihnachtsgeschenke einiges kosten: Im Schnitt planen sie in diesem Jahr rund 465 Euro dafür ein. Das zeigt eine repräsentative Studie der FOM Hochschule. Männer geben demnach mit durchschnittlich rund 482 Euro etwas mehr aus als Frauen, die Geschenke für etwa 450 Euro kaufen wollen. Auf der Beliebtheitsskala ganz oben stehen Geschenkgutscheine. Etwa die Hälfte (50 Prozent) der Befragten verschenkt zumindest ein Exemplar gerne zu Weihnachten. Auf den weiteren Plätzen folgen Kosmetik (44 Prozent), Bücher (43 Prozent), Konzert- und Theaterkarten (43 Prozent), Uhren und Schmuck (41 Prozent) sowie Spielwaren (39 Prozent). Das ifes-Institut für Empirie und Statistik der FOM Hochschule hat bundesweit über 56 000 Deutsche ab 12 Jahren befragt. Fotocredits: Dan

Wohneigentum verliert als Sparmotiv an Attraktivität

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Berlin - Angesichts hoher Immobilienpreise sinkt offenbar die Bereitschaft, für Wohneigentum zu sparen. Laut einer Umfrage von Kantar TNS im Auftrag des Verbandes der Privaten Bausparkassen nennen 41 Prozent der Befragen dies als Sparmotiv. Im Sommer lag dieser Wert noch bei 46 Prozent. Sparmotiv Nummer 1 ist der Umfrage zufolge die Altersvorsorge. Es wird derzeit aber nur noch von 52 Prozent genannt - nach 58 Prozent in der Sommerumfrage. Auf Platz 2 rangiert mit 51 Prozent das Sparmotiv Konsum beziehungsweise langfristige Anschaffungen. Auch hier ist der Wert gesunken. Im Sommer lag er bei 54 Prozent. Kantar TNS befragte über 2000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren. Fotocredits: Patrick Pleul (dpa/tmn)

Bündelung von Gesundheitskosten bringt Steuervorteil

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Berlin - Kosten für Zahnersatz, Brillen oder Kuren können die Steuerlast senken. Denn diese Ausgaben erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an. Voraussetzung: Die zumutbare Eigenbelastung wird überschritten. Diese Belastungsgrenze ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. «Dazu sollte man noch vor Jahresende einen Kassensturz machen», rät Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Der Kassensturz kann sich in diesem Jahr umso mehr lohnen, denn der Bundesfinanzhof hat eine neue Rechenregel für außergewöhnliche Belastungen aufgestellt (Az.: VI R 75/14). Danach ist sie jetzt stufenweise mit dem Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte zu berechnen, der den im Gesetz

Mit Spenden Steuern sparen: Einfacher Nachweis bis 200 Euro

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Berlin (dpa/tmn) - Alle Jahre wieder - vor allem in der Vorweihnachtszeit flattern Spendenaufrufe ins Haus. Das Gute dabei: Wer gibt, bekommt auch etwas zurück. Denn das Engagement der Steuerzahler wird steuerlich gefördert. Kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Überschreiten die geleisteten Spenden diesen Höchstbetrag, kann der übersteigende Betrag in die nächsten Jahre vorgetragen und dann steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung für den Steuerabzug ist in der Regel eine ordnungsgemäße Zuwendungsbescheinigung. «Die Bestätigung erhält man vom Empfänger der Spende», erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevere

Fonds mit Schwerpunkt Deutschland brachten gute Rendite

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Berlin - Fonds ist nicht gleich Fonds. Je nach Anlageschwerpunkt entwickeln sie sich unterschiedlich. Das zeigen Berechnungen des Bundesverbandes deutscher Banken. Aktienfonds mit Schwerpunkt Deutschland haben sich demzufolge in den vergangenen 30 Jahren vergleichsweise gut entwickelt. Sparer, die zwischen Ende September 1987 und Ende September 2017 jeden Monat 100 Euro in entsprechenden Fonds angelegt haben, können laut Bankenverband heute im Durchschnitt über rund 123 000 Euro verfügen. Das entspricht einer jährlichen Rendite von gut sieben Prozent. Aktienfonds mit internationalem Anlageschwerpunkt entwickelten hingegen sich nicht ganz so gut. Hier haben Anleger heute im Durchschnitt 105 000 Euro zur Verfügung. Noch geringer fielen die Renditen von Euro-Mischfonds (87 000 Euro), Euro-R

Wo man ein Testament sicher verwahrt

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München - Ein Testament regelt die Erbfolge. Allerdings werden Testamente oft nicht oder nur spät gefunden, weil niemand von ihrer Existenz weiß oder sie versteckt sind. Die Dokumente sollten daher sicher verwahrt werden, rät das Deutscher Forum für Erbrecht. Am besten wird es in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben, dies ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Dort können Testamente im Hinterlegungsbüro abgegeben werden. Erblasser erhalten dann einen Hinterlegungsschein als Quittung. Das kostet in der Regel einmalig 75 Euro Gerichtsgebühren und zudem 15 Euro für die Registrierung in einem Zentralregister. Im Todesfall eröffnet das Nachlassgericht dann das Testament und informiert die Erben. Fotocredits: Silvia Marks (dpa/tmn)