Wo man ein Testament sicher verwahrt

München – Ein Testament regelt die Erbfolge. Allerdings werden Testamente oft nicht oder nur spät gefunden, weil niemand von ihrer Existenz weiß oder sie versteckt sind. Die Dokumente sollten daher sicher verwahrt werden, rät das Deutscher Forum für Erbrecht.

Am besten wird es in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben, dies ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Dort können Testamente im Hinterlegungsbüro abgegeben werden.

Erblasser erhalten dann einen Hinterlegungsschein als Quittung. Das kostet in der Regel einmalig 75 Euro Gerichtsgebühren und zudem 15 Euro für die Registrierung in einem Zentralregister. Im Todesfall eröffnet das Nachlassgericht dann das Testament und informiert die Erben.

Fotocredits: Silvia Marks
(dpa/tmn)

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