Wie werde ich AEO?

Ein Authorized Economic Operator, kurz AEO ist ein durch den Zoll autorisierter zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Jedes Unternehmen, das diesen Status erlangen möchte, muss vielfältige zollrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Das AEO-Zertifikat bietet dem Unternehmen aber auch große Vorteile, sie dürfen summarische Meldungen mit reduzierten Datensätzen an den Zoll abgeben und es werden sehr viel seltener Waren und Unterlagen überprüft. Der Status des AEO gilt bisher, außer in der Europäischen Gemeinschaft auch noch in der Schweiz, in Norwegen und Japan. Als Nebenwirkung bietet der Besitz von einem AEO-Zertifikat für das betreffende Unternehmen noch weitere Wettbewerbsvorteile, da der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sozusagen als ein Gütesiegel für Unternehmen innerhalb der Wirtschaft angewendet wird.

Drei Zertifikate für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten

Der AEO mit Status C kommt in den Genuss von „Zollrechtlichen Vereinfachungen“, das AEO-Zertifikat S besagt Sicherheit und das AEO-Zertifikat F umfasst beide Bereiche, ist also am weitesten gefasst. Voraussetzungen für die Erteilung eines AEO-Zertifikates vom Zoll sind eine angemessene Einhaltung von Zollvorschriften in der Vergangenheit und eine mindestens zufriedenstellende Buchführung in Bezug auf Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, die somit eine geeignete Kontrolle durch den Zoll ermöglichen. Aber auch die Zahlungsfähigkeit und Bonität des Unternehmens ist nachzuweisen. Für die Zertifikate S und F muss zudem noch die stetige Einhaltung der geeigneten Sicherheitsstandards bewiesen werden. Das örtliche Hauptzollamt nimmt die Zertifikaterteilung auf Antrag vor.

Die Hürden zum AEO-Zertifikat lohnen sich

Die Hürden, die ein Unternehmen zu überwinden hat, um den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zu erhalten, bringen unterschiedliche aber klare Vorteile, nicht nur im Hinblick auf den Zoll mit sich. Wie bereits erwähnt, steigt mit dem Zertifikat das allgemeine Ansehen der Firma nach außen hin. Eine zollrechtliche Vereinfachung nach Artikel 14b Absatz 1 ZK-DVO wird für die Inhaber des AEO-Zertifikates C und F sofort erteilt, da die Voraussetzungen bereits bei der Erteilung des AEO-Zertifikates geprüft wurden. Das Ziel einer durchgängigen Lieferkette auf internationaler Ebene ist zwar mit dem Zertifikat noch nicht erreicht worden, doch durch Verhandlungen werden sich in der Zukunft weitere Staaten, wie beispielsweise die USA und China dem Abkommen anschließen. Dadurch wird der AEO-Status für Unternehmen, die auf internationaler Ebene agieren, noch attraktiver und wichtiger werden.

Photo von Alexander Petri

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