Stipendien – wer vergibt sie?

Ein Stipendium hat die Aufgabe, begabte Menschen zu fördern, damit diese in ihrem Wirken nicht von den eigenen begrenzten finanziellen Mitteln behindert werden. Gefördert werden junge Künstler, Autoren, Wissenschaftler, Sportler und Studenten. Kriterien für die Vergabe können politische, soziale oder kirchliche Hintergründe haben.

In Deutschland werden viele Stipendien von Stiftungen vergeben. Weiterhin gibt es ein Begabtenförderungswerk, welches innerhalb eines Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Stipendien ausschüttet. Gefördert wird jährlich eine bestimmte Anzahl von Studenten. Wie viele, das entscheidet das Bundesministerium. Dieses hat auch die Kompetenz, Gelder zu kanalisieren. Durch die Einführung beziehungsweise Erhöhung der Studiengebühren bei gleichzeitiger Anhebung der Zahl der jährlichen Stipendiaten werden finanzielle Mittel vom breiten Studentenvolk weg und hin zu besonders begabten Studenten gelenkt.

Bedingungen

Generell müssen künftige Stipendiaten, um als stipendiumwürdig zu gelten, ausreichende Leistungen auf dem Gebiet nachweisen, für das sie Stipendien beantragen. Gelegentlich ist auch die ökonomische Bedürftigkeit nachzuweisen. Alles weitere hängt von vom Spender ab.

Bei kirchlichen Insitutionen ist die richtige Religion ausschlaggebend. Diskrete Ermittlungen bezüglich des Familienhintergrunds können erwartet werden. Selbst die evangelische Kirche ist nicht begeistert von Scheidungen und Patchworkfamilien.

Parteinahe Stiftungen

Sehr viel liberaler gehen parteinahe Stiftungen vor. Sie verlangen keine Parteimitgliedschaft oder einen späteren Parteieintritt. Noch nicht einmal die vollständige Konformität mit der Parteidoktrin. Lediglich als aufgeschlossen für die Prinzipien der Partei müssen sich Anstragsteller auf ein Stipendium erklären. Dabei darf sich durchaus kritisch präsentiert werden. Parteiliche Gremien möchten gute akademische Leistungen sehen, nach Möglichkeit gepaart mit gesellschaftlichem, sozialem oder politischem Engagement. Politische Parteien fördern selbständige, verantwortungsbewusste junge Menschen.

Aufstiegsstipendium

Ein Exot in der deutschen Stipendienlandschaft ist das „Aufstiegsstipendium“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dieses hat sich die Unterstützung von besonders motivierten und begabten Berufstätigen zur Aufgabe gemacht. Wer dieses Stipendium beantragen möchte, muss eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre im Beruf nachweisen. Weiterhin ist der Nachweis hoher beruflicher Leistungsfähigkeit gefordert. Hierzu kann die Gesamtnote der Ausbildungsprüfung herangezogen werden. Alternativ kann ein künftiger Stipendiat von seinem Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Den Vorschlag muss der Arbeitgeber schriftlich fassen und begründen. Dieses Stipendium wird nur vergeben, wenn der Antragsteller vorher noch nicht studiert hat. Eine formelle Altersgrenze für Stipendiaten besteht nicht.

In der Regel handelt es sich beim Stipendium um finanzielle Mittel. Gelegentlich sind diese an gewisse Ausgaben gekoppelt, beispielsweise das Büchergeld. Stipendien können aber auch einen Atelierplatz für Maler, Praktika oder den Zugang zu besonders renommierten Foschungsinstituten enthalten.

Herkunft

Zu guter Letzt: Wie kommt das Stipendium zu seinem Namen? Je nach Quelle werden unterschiedliche Herleitungen präsentiert. Das kann daran liegen, dass das Wort offenbar aus zwei Worten des Lateinischen komponiert ist, stips und pendo. Es ist das Stips, welches Verwirrung stiftet, denn es besitzt eine Fülle möglicher Bedeutungen: Zoll, Strafe, Unterstützung, Sold, Beistand Tribut und Steuer sind nur einige davon. Pendo leitet sich von pendere ab und bedeutet, wunderbar wenigdeutig, zahlen oder wiegen. Stipendien soll es schon im alten Rom gegeben haben, denn so wurden Lehrer- und Rektorengehälter genannt. Besonders üppig können die nicht gewesen sein, denn es wird vermutet, dass stips unter anderem auch die Bezeichnung für Almosen im alten Rom war.

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