Privatinsolvenz – Weg aus den Schulden

In Deutschland gelten über sechs Millionen Menschen als überschuldet. Wenn sich die Schulden so hoch auftürmen, dass ein Ausweg alleine durch Ausgabendisziplin und Umschuldung nicht möglich ist und Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können, gibt es noch eine Chance für einen finanziellen Neustart: die Privatinsolvenz.

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Die Privatinsolvenz wurde 1999 eingeführt. Damit sollte dem zunehmenden Problem der privaten Verschuldung Rechnung getragen werden, indem eine dauerhafte Lösung mit Restschuldbefreiung für die Betroffenen geschaffen wurde. Die Privatinsolvenz ist ein vierstufiges Verfahren, das unter Begleitung von geeigneten Rechtsanwälten und/oder Schuldnerberatungsstellen durchgeführt wird. Am Beginn steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern. Grundlage dafür ist ein Schuldenbereinigungsplan, der üblicherweise mit Hilfe kompetenter Beratung erstellt wird. Gelingt die außergerichtliche Einigung nicht, kann der Schuldner den Weg zum Insolvenzgericht beschreiten. Er benötigt dafür eine Bescheinigung anerkannter Stellen, in der das Scheitern des Einigungsversuchs bestätigt wird.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Beim Insolvenzgericht wird daraufhin ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung beantragt. Das Gericht versucht dabei, auf der Grundlage des Schuldenbereinigungsplans eine ausreichende Zustimmung der Gläubiger zur Bereinigung zu erhalten. Scheitert dieser Versuch wiederum, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Das Gericht bestellt dann einen Treuhänder, der sich um die Verwertung des gesamten pfändbaren Vermögens des Schuldners kümmert. Für die verbleibende Restschuld wird die Restschuldbefreiung angekündigt. Die tritt erst nach der erfolgreichen Absolvierung einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase ein. Während dieser Zeit, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens und erhaltene Erbschaften zu fünfzig Prozent an den Treuhänder abgeben sowie weitere Auflagen erfüllen. Mit dem Ende der Wohlverhaltensphase erfolgt schließlich die Restschuldbefreiung. Der Schuldner kann dann wieder frei über Einkommen und Vermögen verfügen.

Zukunft ohne Schuldenlast

Im Juli dieses Jahres ist eine Reform der Restschuldbefreiung in Kraft getreten. Ab Mitte nächsten Jahres kann die Wohlverhaltensphase bei neuen Verfahren unter bestimmten Bedingungen auf drei Jahre verkürzt werden. Die Restschuldbefreiung erfolgt dann schneller. Die Privatinsolvenz stellt an den Schuldner hohe Anforderungen und schränkt die finanzielle Freiheit wesentlich ein. Die mehrjährige Wartezeit erfordert große Disziplin und Ausdauer. Dafür öffnet sich am Schluss das Tor in eine schuldenfreie Zukunft.

Inhaber des Bildes: richterfoto – Fotolia