Online „grob fahrlässig“ gehandelt? – Eine Begriffserklärung

Insbesondere Online-Banking weist Sicherheitslücken auf, die immer wieder von Betrügern für kriminelle Handlungen genutzt werden. Haben sich die Bankkunden allerdings „grob fahrlässig“ verhalten, ist die Chance auf einen Schadenersatzanspruch äußerst gering. Doch was bedeutet „grob fahrlässig“ genau?

Sicherheitshinweise immer beachten

Schon bei der Auswahl eines Passwortes sollten Sie große Umsicht walten lassen und sich nicht mit dem eigenen Namen, Geburtsdaten oder gängigen Zifferfolgen begnügen. Es gilt: je komplizierter die Kombinationen von Ziffern und Buchstaben in Klein- und Großschreibung gestaltet werden, desto schwieriger sind die Passwörter zu knacken. Als eindeutig „grob fahrlässig“ hat die Rechtsprechung bislang angesehen, wenn Bankkunden sogenannte TANs, also die zum Online-Banking notwendigen Transaktionsnummern, mehrfach eingeben. Jede Bank warnt auf ihrer Homepage, dass immer nur eine TAN abgefragt wird, sodass die Nutzer an dieser Stelle sofort alle Aktivitäten abbrechen sollten. Manipulierte Bank-Webseiten sind kaum von den originalen zu unterscheiden – so haben sogenannte Phisher auf diesem Wege leichtes Spiel, die wichtigen TANs abzufangen. Dann nützen auch neue Verfahren zur TAN-Generierung nichts, an denen die Geldinstitute derzeit arbeiten.

Computer umfassend schützen

Viele Banken bieten als Alternative die mTAN an, die per SMS verschickt wird, sobald der Bankkunde eine Online-Transaktion gestartet hat. Andere arbeiten mit kleinen TAN-Generatoren, die als Zusatzgeräte käuflich erworben werden müssen. Dies kann aber die Manipulation der Homepage nicht verhindern. Hier sind die Bankkunden selbst gefragt: wird der eigene Computer nicht immer mit einer aktuellen Virenschutz-Software geschützt, kann ebenfalls „grob fahrlässiges Handeln“ unterstellt und ein Schadenersatzanspruch verwirkt werden. Nicht so eindeutig ist der Fall, wenn aufgrund von Manipulationen der Bildschirm plötzlich schwarz wird und sich vermeintlich nur mit der Eingabe einer TAN wieder freischalten lässt. Es empfiehlt sich also, bei allen verdächtigen Abfragen die laufende Transaktion sofort abzubrechen und mit der Bank Kontakt aufzunehmen sowie den Virenschutz immer zu aktualisieren, um im Bedarfsfall auch Anspruch auf Schadenersatz zu haben (rechtlichen Beistand gibt es zum Beispiel auf www.anwaltskanzlei-online.de).

Online-Transaktionen: Umsicht walten lassen

Trotz aller Selbstverständlichkeit, mit der Geschäfte nahezu jeglicher Art online abgewickelt werden, sollten Nutzer sich umsichtig im Internet verhalten. Wichtige Sicherheitshinweise von Banken geben die Richtlinien vor, im Bedarfsfall sollten Sie eine verdächtige Transaktion sofort abbrechen. Darüber hinaus geben anspruchsvolle Passwörter und ein aktueller Virenschutz keine Angriffsfläche für Online-Betrüger und Ihnen kann im Schadensfall keine „grob fahrlässiges Handeln unterstellt werden.

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