Investieren in Start-ups: der „Investitionszuschuss Wagniskapital“

Innovative Start-ups haben immer wieder ein Finanzierungsproblem: es fehlt an Eigenkapital, das Risiken abfedert und Kreditgebern zur Absicherung ihrer Forderungen dient. Die bessere Ausstattung gerade junger Unternehmen mit Risiko- oder Wagniskapital ist daher ein wichtiges Ziel öffentlicher Förderpolitik.

20 Prozent Zuschuss für private Beteiligungen

Die Förderung über den „Investitionszuschuss Wagniskapital“ wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt. Sie richtet sich an private Investoren, die sich mit Beteiligungen bei jungen, innovativen Unternehmen (wie zum Beispiel von Boris Polenske) engagieren. Voraussetzung für den Investitionszuschuss ist die volle Teilnahme des Investors an den unternehmerischen Chancen und Risiken des jeweiligen Start-ups. Bezuschusst werden mindestens dreijährige Beteiligungen ab einer Höhe von 10.000 Euro bis zu maximal einer Million Euro. Der Zuschuss beträgt üblicherweise 20 Prozent des Kaufpreises für die erworbenen Unternehmensanteile. Das Risiko einer Beteiligung wird für private Investoren dadurch wesentlich geringer, gleichzeitig verbessert sich die Ertragskalkulation deutlich. Wenn die Beteiligung nach der Mindesthaltefrist gewinnbringend veräußert wird, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Start-up-Bedingung: klein, innovativ und jung

Die Förderung für die Start-ups selbst erfolgt indirekt. Durch die Bezuschussung wird die Bereitschaft von Investoren zur privaten Wagnisfinanzierung größer, junge Unternehmen haben so besseren Zugang zu Risikokapital. Damit Zuschüsse genutzt werden können, müssen die Start-ups auch einige Bedingungen erfüllen: es muss sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln. Für die Größendefinition sind dabei bestimmte EU-Kriterien zu beachten. Das Unternehmen darf nicht älter als zehn Jahre sein. Es muss sich um eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in der EU und mindestens einer Niederlassung in Deutschland handeln. Zwischen Investor und Start-up darf außer der Beteiligung keine weitere geschäftliche Verbindung bestehen.

Einfacher Antragsweg über BAFA

Die Antragstellung erfolgt über das BAFA und ist recht unkompliziert online möglich. Zunächst muss das Start-up sich die Förderfähigkeit bescheinigen lassen, dann kann der Investor einen Antrag auf Zuschuss stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält er einen positiven Bescheid. Wichtig ist: der Erwerb der Beteiligung darf erst nach der Antragstellung erfolgen – für ein schon bestehendes Engagement wird kein Zuschuss gewährt.

Bild: Kaarsten – Fotolia



Werbung