Was bei Tod im Ausland erbrechtlich zu beachten ist
Bonn - Viele ältere Menschen verbringen ihren Lebensabend lieber in warmen Gefilden und lassen sich im Ausland nieder. Doch was ist, wenn man stirbt?
Welches Erbrecht gilt - das deutsche oder das der Wahlheimat? Wer vererben möchte, kann zu Lebzeiten verschiedene Unsicherheiten für seine Erben beseitigen.
Innerhalb der EU
Zwar ist seit August 2015 eine EU-Erbrechtsverordnung anwendbar, die zumindest in Europa einheitliche Regelungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen bringt - was in den Jahren zuvor nicht der Fall war. Aber damit sind oft längst nicht alle Probleme vom Tisch.
«Heutzutage gilt grundsätzlich innerhalb der EU für den gesamten Nachlass die Rechtsordnung des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte», sagt Anton Steiner, Fachanwalt für Erbr