Extrem Übergewichtigen steht stationäre Reha zu
Mannheim - Wer extrem übergewichtig ist, hat einen Anspruch auf eine stationäre medizinische Reha. Auch wenn ein Patient nach der ersten Reha wieder 25 Kilogramm zunimmt, muss die Krankenkasse ihm weitere stationäre Aufenthalte gewähren. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Mannheim hervor.
Der Fall (Az.: S 9 KR 138/17), über die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert:
Ein Mann hatte lange Zeit extremes Übergewicht. Er machte eine Reha, um sein Gewicht zu reduzieren. Im August 2015 wog er bei einer Körpergröße von 1,88 Metern 206 Kilogramm. Die Krankenkasse bewilligte ihm eine weitere Reha. Der Mann konnte bis Mitte März 2016 sein Gewicht auf 157 Kilogramm reduzieren. Die Krankenkasse erklärte auf Grundlage einer Einschätzung des Medizini