Händler kann oft auf Smartphone-Reparaturversuch bestehen
Berlin - Bei einem mangelhaften Produkt haben Verbraucher aufgrund der Rechtslage die Wahl: Sie können es vom Verkäufer reparieren lassen oder ein neues verlangen. Doch bei hochpreisigen Waren wie Smartphones und TV-Geräten ist dies nicht immer möglich, wie die Stiftung Warentest erklärt.
Lässt sich der Defekt durch eine kostengünstige Reparatur beheben, könne der Verkäufer darauf bestehen, dass eine solche Reparatur versucht wird - auch wenn der Kunde lieber ein neues Gerät möchte.
Generell dürften Händler eine vom Kunden gewünschte Ersatzlieferung oder Reparatur verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sei,
führen die Experten aus.
Im Umkehrschluss heißt das: War das defekte Produkt vergleichsweise günstig, dürfte oft eine Ersatzlieferung die bessere Lösung se