Geld und Recht

Neue Auswahl bei Kartenzahlung verwirrt Verbraucher

Geld und Recht
Frankfurt/Main - «Sie haben die Wahl. Esso empfiehlt: Zahlung mit girocard.» Was manchen Kunden neuerdings beim Bezahlen an der Tankstelle verwirrt, sollte an Deutschlands Ladenkassen seit Juni eigentlich Standard sein. Wer mit der landläufig immer noch EC-Karte genannten Girocard zahlt, darf auswählen, ob das Geld per Girocard, Maestro oder VPay vom Konto abgebucht wird. Die EU-Kommission in Brüssel will es so. Doch was bringt das? Wie sehen die neuen Vorgaben aus Brüssel aus? Die EU-Verordnung über «Interbankenentgelt für kartengebundene Zahlungsvorgänge» gibt Verbrauchern die Möglichkeit, beim elektronischen Bezahlen auszuwählen, über welches Unternehmen sie die Zahlung abwickeln wollen. Denn: Auf vielen Zahlungskarten sind die Systeme mehrerer Anbieter hinterlegt. Führend in Deut

Eine eigene Versicherung ist nicht unbedingt nötig

Geld und Recht
München - Gehen Kinder auf Klassenfahrt, sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Verletzen sie sich etwa bei einer gemeinsamen Wanderung, greift der Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn die Klassenfahrt ins europäische Ausland führt. Nur wenn die Eltern einen umfangreicheren Schutz wünschen, müssen sie eine private Reisekrankenversicherung abschließen,erläutert Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung. Diese übernimmt etwa höhere Behandlungskosten, sollte das Kind im Ausland ins Krankenhaus müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlungsgebühren dagegen meist nicht vollständig. Fotocredits: Patrick Pleul (dpa/tmn)

Durch anderes Verhalten steigende Bankgebühren umgehen

Geld und Recht
Berlin (dpa/tmn) - Bankkunden können sich oft mit einer simplen Methode gegen steigende Gebühren wehren: Sie ändern einfach ihr Verhalten. In vielen Fälle hilft das, um Kosten zu vermeiden, erklärt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Heft 10/2016). Ein Beispiel: Wer für Überweisungen bisher den Vordruck aus Papier nutzt, kann auf Online-Überweisungen umsteigen. Das ist bei vielen Instituten kostenlos. Zum Geldabheben sollten zudem besser nur Automaten des eigenen Instituts genutzt werden. Abheben an fremden Automaten ist oft teuer. Die Tester untersuchten die Preise für weit über 200 Kontomodelle von über 100 Banken und Sparkassen. Das Ergebnis: Kostenlose Girokonten gibt es noch – wenn auch seltener. «Finanztest» fand noch 25 Gratiskonten, bei Direktbanken ohne Fil

Long Put: Spekulation auf fallende Kurse

Geld und Recht
Stuttgart - Long Put - was sich wie ein Schlag beim Golf anhört, ist in Wirklichkeit ein Begriff aus der Finanzwelt. «Put bezeichnet hier eine Verkaufsoption und long den Kauf dieser Option», erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Der Inhaber dieser Option hat das Recht, einen Basiswert, etwa eine Aktie oder eine Anleihe, zu einem vorher festgelegten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen. Der Verkäufer dieser Option (Short Put) muss im Gegenzug den Basiswert zum vereinbarten Preis kaufen, auch wenn er am Markt günstiger gehandelt würde. Dem Verkäufer der Option wird für dieses Recht eine Prämie gezahlt. «Mit diesem Finanzinstrument kann man sein Depot gegen Verluste absichern oder auf fallende Preise spekulieren», erläutert Nauhause

Finanzamt akzeptiert Fahrtkosten

Geld und Recht
Bonn - Eigentümer können Fahrten zu ihrer vermieteten Wohnung steuerlich geltend machen. Und zwar pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Darauf weist der Verband Wohnen im Eigentum in Bonn hin. Um aber als Werbungskosten zu gelten, müssen die Fahrten einen Grund haben. Ein Grund wäre zum Beispiel eine Besichtigung mit potenziellen neuen Mietern oder zum Erhalt der Immobilie, also um etwa Reparaturen zu organisieren. Auch wenn der Vermieter Zählerstände ablesen muss, kann er die Fahrtkosten absetzen. Wer vergessen hat, diese Kosten bei der Steuererklärung, die bis zum 31. Mai abgeben wurde, zu melden, kann das noch nachholen. Gibt es bisher noch keinen Steuerbescheid, einfach die Belege dem Finanzamt zuschicken. Ist der Steuerbescheid angekommen, kann man die Einspruchsfrist nutze

In Investmentclubs anlegen

Geld und Recht
Düsseldorf/Potsdam - Wie entwickelt sich der Automarkt? Lohnt sich jetzt der Kauf der Aktien eines Herstellers? Oder werden besser Aktien im Pharma-Bereich gekauft? Diskussionen über solchen Fragen führen Mitglieder von Investmentclubs regelmäßig. In diesen Clubs schließt sich eine Gruppe von Privatleuten zusammen und trifft gemeinsam Geldanlage-Entscheidungen. Die Clubs bestehen häufig aus 5 bis 15 Mitgliedern, sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der Dachverband dieser Clubs in Deutschland ist. Schätzungen gehen von rund 7000 Investmentclubs in Deutschland aus. Da für die privaten Clubs keine zentrale Registrierstelle existiert, gibt es keine genauen Zahlen. Meist werden die Mitglieder in Ressorts aufteilt, erläutert Kurz. Ein Mitglied hat zu

Rheumadecke auf Kaffeefahrt gekauft

Geld und Recht
Potsdam - Wer außerhalb von Geschäftsräumen - etwa auf einer Kaffeefahrt - einen Vertrag abschließt, hat ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Das ist laut einer EU-Vorschrift ein besonderer Schutz für Verbraucher. Trotz dieser Rechtslage können Verbraucher an Betrüger geraten. Dann sehen sie im schlimmsten Fall ihr Geld nie wieder. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Widerrufsfrist sogar auf maximal ein Jahr und 14 Tage verlängern. Das gilt, wenn die Widerrufsbelehrung des Anbieters nicht korrekt ist. Etwa wenn in der Belehrung der Hinweis fehlt, dass die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Ware beginnt, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dann ist die Belehrung unwirksam, und die Frist gilt länger. «Für Verbraucher ist es jedoch in der Regel auf den

Verbraucherzentrale: Basiskonto zu teuer

Geld und Recht
Berlin - Banken und Sparkassen verstoßen nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale gegen die seit Juni geltenden Vorgaben für das «Konto für Jedermann». Die sogenannten Basiskonten, die sozial schwächeren Menschen wie Obdachlosen und Asylsuchenden sowie Verbrauchern mit wenig Geld zugute kommen sollen, seien oftmals teurer als herkömmliche Konten, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin nach Stichproben mitteilte. Die Verbraucherschützer haben deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Nach Ansicht des vzbv verstoßen die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank gegen die im Zahlungskontengesetz festgelegten Richtlinien. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum B

Verbale Ausfälle vor Gericht rechtfertigen Ordnungsgeld

Geld und Recht
Karlsruhe - Verbale Ausfälle können teuer werden - vor allem wenn sie während eines laufenden Gerichtsverfahrens geäußert werden. Unerheblich ist es dabei, ob die ungebührlichen Äußerungen gegenüber dem Gericht geäußert werden. Auch grob abschätzige Verhaltensweisen gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten reichen für ein Ordnungsgeld aus. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 11 W 75/16), wie die Zeitschrift «Neue juristische Wochenschrift» (Heft 38/2016) berichtet. Eine spätere Entschuldigung für das Verhalten ändert an dem Ordnungsgeld nicht immer etwas. In dem verhandelten Fall stritten die Parteien vor dem Amtsgericht Heidelberg über Forderungen aus einem Mietverhältnis. In der mündlichen Verhandlung kam es zu einem Zwischenfall. Der Kläger ärgerte sich offenbar so sehr

Banken müssen beim Kontowechsel helfen

Geld und Recht
Potsdam - Bislang war es ein freiwilliger Service der Banken, bald wird es Pflicht: Kreditinstitute müssen ab sofort Kunden, die ihr Konto innerhalb Deutschlands wechseln wollen, unterstützen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Brandenburg aufmerksam. Demnach muss die alte Bank alle Informationen an den Verbraucher und den neuen Anbieter weiterleiten, die nötig sind, damit der Zahlungsverkehr fortgesetzt werden kann. Innerhalb Deutschlands dürfen die Kreditinstitute kein Entgelt verlangen, wenn sie etwa Daten der Daueraufträge oder Lastschriften an den neuen Anbieter übermitteln. Die Verbraucherschützer raten wechselfreudigen Kunden: Wer bei einem neuen Anbieter ein Konto eröffnet, sollte auch eine Ermächtigung zur Kontowechselhilfe unterschreiben - dann müssen beide Banken kooperieren