Krankenkassenbonus mindert nicht immer Sonderausgabenabzug
München - Manche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten die Kosten für bestimmte Gesundheitsmaßnahmen. Auf den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer hat das aber keinen Einfluss.
Denn das Finanzamt darf diese Zahlungen nicht von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abziehen. Darauf lässt zumindest eine jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München schließen (Az.: X R 17/15).
In dem verhandelten Fall hatten die Kläger Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht. Ihre Krankenkasse bot zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens ein Bonusprogramm an. Dabei gewährte sie den Versicherten, die bestimmte kostenfreie Vorsorgemaßnahmen in Anspruch genommen hatten, einen Zuschuss von jährlich bis zu 150 Euro für Gesundheitsmaßnahm