Potsdam – Bislang war es ein freiwilliger Service der Banken, bald wird es Pflicht: Kreditinstitute müssen ab sofort Kunden, die ihr Konto innerhalb Deutschlands wechseln wollen, unterstützen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Brandenburg aufmerksam.
Demnach muss die alte Bank alle Informationen an den Verbraucher und den neuen Anbieter weiterleiten, die nötig sind, damit der Zahlungsverkehr fortgesetzt werden kann. Innerhalb Deutschlands dürfen die Kreditinstitute kein Entgelt verlangen, wenn sie etwa Daten der Daueraufträge oder Lastschriften an den neuen Anbieter übermitteln.
Die Verbraucherschützer raten wechselfreudigen Kunden: Wer bei einem neuen Anbieter ein Konto eröffnet, sollte auch eine Ermächtigung zur Kontowechselhilfe unterschreiben – dann müssen beide Banken kooperieren.
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(dpa/tmn)