Geld und Recht

Postbank hat Probleme mit Serviceterminals

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Bonn - Die Postbank hat bundesweit technische Probleme mit ihren Serviceterminals. Die Möglichkeit, mit den Geräten Geld zu überweisen, sei «aufgrund einer technischen Störung» seit Montag (12. Dezember) deaktiviert, erklärte ein Postbank-Sprecher. Der Postbank-Sprecher betonte, der Fehler sei inzwischen gefunden und die Techniker arbeiteten mit Hochdruck an der Beseitigung der Störung. Wie lange dies dauern werde, könne er allerdings nicht sagen. Andere Funktionen der Service-Terminals - etwa das Erstellen von Kontoauszügen oder die Einrichtung von Daueraufträgen - seien von der Störung nicht betroffen. Postkunden, die Geld überweisen wollen, können alternativ das Online-Banking des Geldinstituts nutzen, Überweisungen per Telefon aufgeben oder Überweisungsbelege in den Filialen abgeben.

Verträge kündigen: Auf Formulierung achten

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Koblenz - Wer einen Vertrag kündigen will, muss das in der Regel nicht begründen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin. Meist reicht die Formulierung: «Hiermit kündige ich den Vertrag ordentlich zum...». Darauf folgt der Beendigungszeitpunkt entsprechend der Kündigungsfrist und die Formulierung «hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt». Wichtig zu beachten: Fehlt der Zusatz «hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt» und ist die Kündigung aufgrund nicht eingehaltener Frist unwirksam, verlängert sich der Vertrag. In diesem Fall muss erneut gekündigt werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist eine Weiterführung des Vertrages also unter Abwägung aller Umstände unzumutbar, können Verbraucher ihn auch außerordentlich kündigen. Fotocredits: Andrea Warnecke (dpa/tmn)

Verbraucherschützer warnen vor Puppen mit Internetanbindung

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Brüssel - Verbraucherschützer warnen vor möglichen Datenlecks bei Kinderspielzeug mit Internetverbindung. Über die Puppe «My Friend Cayla» und den Roboter «i-Que» könnten Dritte sich ohne Schwierigkeiten mit Kindern unterhalten, erklärte der europäische Verbraucherverband Beuc. Die Kritiker stützen sich dabei auf eine Untersuchung des norwegischen Verbraucherverbands. Wenn zum Beispiel «Cayla» online ist, können Kinder der Puppe Fragen stellen. Eine spezielle App wandelt die Sprache in Text um, sucht eine Antwort im Internet und lässt die Puppe antworten. Als mögliche Fragen nennt die Firma «Vivid», die die Figur in Deutschland vertreibt, «Soll ich mir die Nägel lackieren?» oder «Wo ist der Eiffelturm?». Nach Darstellung der Verbraucherschützer kann sich jeder in der Nähe über eine

«Alter Mann» ist nicht unbedingt eine Beleidigung

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Hamm - Jemanden als «alten Mann» zu bezeichnen, ist nicht unbedingt eine Beleidigung. Das gilt vor allem, wenn der Betroffene 57 Jahre ist. Das Lebensalter rechtfertige diese Bezeichnung, befand das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 1 RVs 67/16). Darauf weist die «Neue juristische Wochenschrift» hin (Ausgabe 47/2016). Der Betroffene wird in diesem Fall hierdurch nicht herabgewürdigt. In dem verhandelten Fall stand der Angeklagte unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er hatte einen anderen Mann verprügelt und war deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da er den Mann im Verlauf der Auseinandersetzung außerdem als «Opa» und «alten Mann» bezeichnet hatte, war er auch wegen Beleidigung verurteilt worden. Das wollte er aber nicht auf sich sitzenlassen. Zu Re

Angaben bei Zugewinnausgleich müssen ehrlich sein

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Hamm - Bei einer Trennung können Ex-Partner einen Zugewinnausgleich vereinbaren. Dabei müssen sie ihre Eigentums- und Einkommensverhältnisse offenlegen. Da sich auf dieser Basis der Zugewinnausgleich berechnet, müssen die Angaben ehrlich sein, befand das Oberlandesgericht Hamm. In dem verhandelten Fall (Az.: 3 UF 47/15) hatte ein Ehepaar gemeinsam ein Einfamilienhaus errichtet. Als das Paar sich trennte, forderte die Frau im Scheidungsverfahren den Zugewinnausgleich. Bei den Berechnungen gingen alle Beteiligten zunächst davon aus, dass das Haus beiden Ex-Partnern zur Hälfte gehörte. Dann erfuhr die Frau allerdings, dass ihr Ex-Mann alleiniger Inhaber des Erbbaurechts für das Grundstück war. Da er dies im Scheidungsverfahren verschwiegen hatte, focht die Frau den Teilvergleich an. Mit Erf

Finanzamt erkennt Kosten für Schneeräumen auf dem Gehweg an

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Berlin - Das Finanzamt kann an den Kosten für den Winterdienst beteiligt werden. Denn diese Ausgaben gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Begriff «im Haushalt» kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, stellt das Bundesfinanzministerium jetzt in einem aktualisierten Schreiben klar. Voraussetzung: Die Dienstleistung dient dem eigenen Grundstück. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück steuerlich berücksichtigt werden. Damit folgen die Finanzämter einer entsprechenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 55/12). Anerkannt werden 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4000 Euro. Hat man also 500 Euro für den Winterdienst bezahlt, sinkt die Steuerlast um 100 Euro. Fotocredits: Wolfgang

Geschenke vom Weihnachtsmarkt: Quittung nicht vergessen

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Potsdam - Mangelhafte Geschenke vom Weihnachtsmarkt können grundsätzlich umgetauscht werden. Denn unabhängig davon, wo die Ware gekauft wurde, haben Käufer ein zweijähriges Gewährleistungsrecht gegenüber dem Verkäufer. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam hin. Weihnachtsmärkte werden allerdings nach dem Fest wieder abgebaut. Besucher sollten sich daher auf jeden Fall einen Kaufbeleg und die Anschrift des Händlers geben lassen, so dass man ihn im Nachhinein kontaktieren kann, raten die Verbraucherschützer. Ist der Händler weder bereit, einen Beleg auszustellen noch seine Adresse anzugeben, sollte man besser nichts kaufen. Reklamieren Kunden in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, darf der Händler sie nicht mit der Unterstellung zurückweisen, dass sie den Mangel s

Was tun, wenn die private Krankenversicherung teurer wird?

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Berlin - Privat Krankenversicherte müssen auch im nächsten Jahr mit steigenden Beiträgen rechnen. «Grundsätzlich kann es 2017 durch das einmalige Zusammentreffen verschiedener Faktoren zu einer ungewöhnlichen Beitragserhöhung in vielen PKV-Tarifen kommen», sagt Volker Leienbach. Die Gründe:Steigenden Kosten und niedrige Zinsen. «Was am Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften ist, muss - so ist es gesetzlich vorgeschrieben - durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden», meint Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherungen. Doch was kann der Versicherte tun, wenn der Tarif steigt? Eine Möglichkeit: die Kündigung des Vertrages. «Generell kann die private Krankheitskostenvollversicherung jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt w

Endspurt für Steuerzahler: Das muss bis 31.12. erledigt sein

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Berlin - Kurz vor dem Jahresende kann es noch einmal hektisch werden. Gemeint ist damit aber nicht der Einkaufsstress vor Weihnachten. Vielmehr sollten Steuerzahler ihre Unterlagen vor Silvester noch einmal ordnen. Wer wichtige Stichtage beachtet, kann unter Umständen Geld sparen. Sieben Tipps im Überblick: Zulagen für die Riester-Rente sichern: Riester-Sparer bekommen staatliche Zulagen, allerdings nur auf Antrag. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Bis zu zwei Jahre rückwirkend kann ein Antrag beim Anbieter des Riester-Vertrags eingereicht werden. Danach verfällt der Anspruch. Die Zulagen für das Jahr 2014 können somit noch bis zum 31. Dezember 2016 gesichert werden. Freistellungsaufträge optimieren: Sparer und Anleger haben einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro

Späte Änderung des Steuerbescheids nicht hinnehmen

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Berlin - Macht das Finanzamt einen Fehler, obwohl der Steuerzahler alles richtig in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hatte, sollte man die nachträgliche Änderung des Bescheids nicht einfach hinnehmen. «Ist ein Steuerbescheid erst einmal bestandskräftig, darf er nicht so einfach geändert werden», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Dies gilt sowohl für den Steuerzahler als auch für das Finanzamt.» Aktuell ist dazu ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, auf das man sich berufen kann (Az.: VI R 38/16). Im konkreten Fall erzielte ein Arbeitnehmer Arbeitslohn aus zwei Arbeitsverhältnissen. Er gab den Arbeitslohn zutreffend in seiner Einkommensteuererklärung an. Das Finanzamt berücksichtigte hingegen nur den Lohn aus einem Arbeitsverhältnis, weil der Sachbearbei