Verträge kündigen: Auf Formulierung achten

Koblenz – Wer einen Vertrag kündigen will, muss das in der Regel nicht begründen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin.

Meist reicht die Formulierung: «Hiermit kündige ich den Vertrag ordentlich zum…». Darauf folgt der Beendigungszeitpunkt entsprechend der Kündigungsfrist und die Formulierung «hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt».

Wichtig zu beachten: Fehlt der Zusatz «hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt» und ist die Kündigung aufgrund nicht eingehaltener Frist unwirksam, verlängert sich der Vertrag. In diesem Fall muss erneut gekündigt werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist eine Weiterführung des Vertrages also unter Abwägung aller Umstände unzumutbar, können Verbraucher ihn auch außerordentlich kündigen.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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