Geld und Recht

Selten ermäßigter Steuersatz für Abfindung bei Teilzahlung

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Berlin - Erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung, kann diese einer ermäßigten Besteuerung unterliegen. Das gilt etwa, wenn es durch die Abfindung zu einer Ballung der Einkünfte in einem Jahr kommt, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Bekommt der Arbeitnehmer die Abfindung hingegen über mehrere Jahre in Teilbeträgen ausgezahlt, kann er in der Regel nicht von dem ermäßigten Steuersatz profitieren. Doch es gibt Ausnahmen: beispielsweise wenn der Teilbetrag, den der Chef in einem anderen Jahr ausgezahlt hat, nur geringfügig ist. Als Grenze gelten hier 10 Prozent der Hauptleistung. Oder wenn der Arbeitnehmer einen sogenannten planwidrigen Zufluss erhalten hat - die Teilauszahlung also nicht vereinbart gewesen ist. Nöll nennt als Beispiel, wenn Ri

Ombudsmann privater Banken schlichtet in

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Berlin - An den Ombudsmann privater Banken können sich Kunden bei Streitfragen kostenlos wenden. Denkbare Fälle sind eine mutmaßliche Fehlberatung oder Probleme bei der Rückabwicklung eines Vertrages mit einer Privatbank. Verbraucher müssen ihre Beschwerde schriftlich einreichen - also per Brief, Fax oder E-Mail. Sie sollten ihre Ansprüche benennen und dem Anschreiben Kopien wichtiger Unterlagen beifügen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Konto- oder Depotauszüge sowie ein Darlehensvertrag können aussagekräftig sein - aber auch der Schriftwechsel zwischen dem Kunden und der Bank zu dieser Angelegenheit. Wenn der streitige Betrag die Grenze von 10 000 Euro nicht überschreitet, ist der Schlichtungsspruch für die Bank bindend. Sollte die Entscheidung anders als erhofft ausfallen,

Händler darf Rechnungsbetrag nicht ungefragt aufrunden

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Stuttgart - Händler dürfen eine Rechnung nicht einfach aufrunden. Das geht auch dann nicht, wenn es um Centbeträge geht und der Kunde als Gegenleistung dafür einen Gutscheincode bekommt. «Der Händler muss den Kunden erst informieren, bevor er eine Forderung geltend macht», erläutert Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen sich beide Partner über den Inhalt einig sein - der Kunde muss also auch in solchen Fällen schon vorher wissen, warum er mehr bezahlen soll. Die Verbraucherschützerin berichtet von einem Fall, in dem ein Kunde in einem Elektromarkt ungefragt mehr gezahlt hat. Erst später entdeckte der Mann den aufgerundeten Preis. Die Begründung dafür fand er auf der Rückseite des Kassenbons: Der Elektromarkt hatte ihm einen

BGH sagt Nein zu Steuervorteil für Karnevalsparty

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München - Karneval ist nicht gleich Karneval - zumindest steuerlich: Der Bundesfinanzhof hat der populären «Nacht der Nächte» in Bergisch-Gladbach das für die Brauchtumspflege geltende Steuerprivileg entzogen. Anstelle von 7 Prozent Umsatzsteuer ist für die alljährliche Kostümparty der Regelsatz von 19 Prozent fällig, weil diese nicht traditionell genug ist. Das entschied das höchste deutsche Finanzgericht in einem nun veröffentlichten Urteil. Der jahrelange Streit hatte in rheinischen Karnevalskreisen Wellen geschlagen. Die Karnevalsgesellschaft Alt Paffrath setzte alle juristischen Hebel in Bewegung, um das Steuerprivileg für die «Nacht der Nächte» zu behalten. Doch für die Richter ist nicht jede Narretei gleich Brauchtumspflege: Sie begründen ihr Urteil damit, dass keineswegs jede Par

Deutschland diskriminiert nichteheliche Kinder beim Erbrecht

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Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen einer Diskriminierung von nichtehelichen Kindern im Erbrecht verurteilt. Die Straßburger Richter gaben einer Frau Recht, der Ansprüche am Erbe ihres Vaters verwehrt worden waren. In Deutschland haben nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren worden sind und deren Vater vor dem 29. Mai 2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Verstorbenen. Die Klägerin ist davon betroffen. (Beschwerde-Nr. 29762/10) Für eine solche Ungleichbehandlung brauche es sehr gewichtige Gründe, heißt es in dem Urteil. Die europäische Rechtsprechung und nationale Reformen tendierten nämlich klar dazu, alle erbrechtlichen Diskriminierungen von nichtehelichen Kindern abzuschaffen. Rechtssicherheit und Vertrauenss

Kältewelle im Mittelmeerraum macht Gemüse teurer

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Berlin - Was haben Frost in Süditalien und Sturzregen in Spanien mit deutschen Mittagsessen zu tun? Sie sorgen dafür, dass seit einigen Wochen deutlich weniger Zucchini, Brokkoli und Eisbergsalat auf dem Teller landen - zumindest in preisbewussten Haushalten. Dieses Gemüse stammt im deutschen Winter fast ausschließlich aus dem Mittelmeerraum. Und da bedroht eine Kältewelle große Teile der Ernte. Das bringt böse Überraschungen im heimischen Supermarkt. Am deutlichsten sieht man das beim Eisberg-Salat. Ein Kopf kostete nach Zahlen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) im vergangenen Winter nur 65 Cent. Jetzt sind es - in der gleichen Woche Ende Januar - satte 2 Euro. Auch Brokkoli sei im Supermarkt gerade dreimal so teuer wie 2016, Zucchini fast ebenfalls. Für viele komme das übe

Elterngeldstelle muss Provisionen berücksichtigen

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Stuttgart - Auch Provisionszahlungen können in die Berechnung des Elterngelds einfließen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Im verhandelten Fall ging es um eine Frau, die als Junior Online-Marketing-Managerin arbeitete. Sie erhielt neben einem monatlichen Festgehalt vierteljährlich eine Provision. Bei der Errechnung des Elterngelds berücksichtigte die Elterngeldstelle diese Zahlungen jedoch nicht. Dagegen klagte die Frau und bekam Recht. Bei der Elterngeldberechnung sollen diejenigen Einkünfte berücksichtigt werden, die während der aktiven Beschäftigungszeit den Lebensstandard der Elterngeldberechtigten geprägt haben. Die Provisionen habe die Frau regelmäßig alle drei Monate erhalten. Daher seien sie ebenso relevant wie ihr Festgehalt, entschied das Gericht (

Sarg oder Urne: Wünsche zur eigenen Bestattung festlegen

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Königswinter/Berlin - Nach dem Tod eines geliebten Angehörigen herrscht bei vielen Hinterbliebenen erstmal ein emotionales Chaos. Genau dann aber müssen sie oft mit Bedacht wichtige Entscheidungen treffen - etwa ob der Verstorbene in einem Sarg begraben oder eingeäschert werden soll. Wer bereits zu Lebzeiten seine Wünsche für die eigene Bestattung äußert und sie verbindlich festschreibt, kann seine Angehörigen entlasten. «Auch eine finanzielle Vorsorge ist empfehlenswert, damit die Umsetzung später nicht am Geld scheitert», sagt Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ein Überblick zu den Möglichkeiten. Bestattungsverfügung: Den Willen eines Menschen, wie im Todesfall mit seinem Leichnam umgegangen werden soll, dokumentiert die Bestattungsverfügung. Darin steht etwa

So wechseln Anleger ihr Wertpapierdepot

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Düsseldorf - Wer sein Wertpapierdepot wechselt, kann häufig Geld sparen. Denn hohe Depot- und Transaktionskosten verringern die Rendite. «Durch den Wechsel selbst entstehen Verbrauchern keine Kosten», sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Banken dürfen für einen Wertpapierdepot-Wechsel keine Gebühren verlangen. «Oft können Anleger sogar von einer Wechselprämie profitieren», gibt Ralf Scherfling zu bedenken. Aber: «Das neue Depot sollte zu den eigenen Bedürfnissen passen», sagt Scherflig. «Wer keinen direkten Ansprechpartner in einer Filiale braucht, kann etwa eine Direktbank wählen.» Häufig seien deren Angebote günstiger als bei den Filialbanken. Um ein Depot zu eröffnen, müssen Verbraucher bei der neuen Bank ihre Identität nachweisen - entweder per

Patientin hat jedes Jahr Anspruch auf neue Echthaarperücke

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Koblenz - Leidet eine Frau unter totalem Haarausfall, hat sie Anspruch auf eine Echthaarperücke. Die Krankenkasse muss die Kosten hierfür übernehmen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Der Anspruch besteht jedes Jahr aufs Neue. Folgender Fall führte zu einer Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz (Az.: S 9 KR 706 50/15, S 9 KR 920/16): Die betroffene Frau leidet unter totalem Haarausfall. Die Krankenversicherung hatte ihr bereits die Kostenübernahme für eine Echthaarperücke zugestanden. Als sie in den Folgejahren ebenfalls einen solchen Haarersatz kaufte, verlangte sie von der Krankenkasse jeweils die Kostenübernahme. Die lehnte ab mit dem Argument, die Perücke müsse mehrere Jahre halten. Notfalls könne die Frau sie auch aufarbeiten lassen. D