Geld und Recht

Zeit zahlt sich aus: Wie Sparer vom Zinseszins profitieren

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Berlin - Sparer müssen nicht nur Geld, sondern auch Zeit mitbringen. Durch den Zinseszinseffekt profitieren sie von einer langen Laufzeit. Denn die angesammelten Erträge werden immer wieder verzinst. Darauf macht die die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften aufmerksam. Die Experten rechnen vor: Bei einer durchschnittlichen Rendite von fünf Prozent wird aus 10 000 Euro nach 20 Jahren ein Guthaben von 26 000 Euro. Nach 40 Jahren sind es 70 000 Euro. Langfristig gesehen wirken sich kleine Zinssatz-Unterschiede besonders stark aus. Es lohnt sich, frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen und dabei auf Renditechancen zu achten. Wichtig zu wissen: Wer mehr Rendite will, muss dafür in der Regel mehr Risiko wagen. Können Sparer das Geld jedoch langfristig liegen lassen, lassen sich

Freistellungsantrag: Freibetrag für Kapitalerträge nutzen

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Berlin - Sparer müssen für Kapitalerträge Abgeltungssteuer zahlen: auf Einkünfte aus Zinsen, Dividenden sowie für Gewinne aus Aktien- oder Fonds-Verkäufen. Jedem Steuerzahler steht aber ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro zu. Bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt dieser bei 1602 Euro. «Damit die Bank den Freibetrag automatisch von den Einkünften abziehen kann, müssen Steuerzahler einen Freistellungsantrag stellen», sagt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Und das geht so: Das Formular gibt es online direkt beim Kreditinstitut oder etwa unter: <freistellungsauftrag.net>. Kunden einer Filialbank können auch direkt am Schalter danach fragen. Alternativ ist es auch möglich, den Anbieter formlos per E-Mail oder Brief zu informieren. «Auf dem Antrag müssen Sie

Immobilie als Altersvorsorge: Worauf es bei Planung ankommt

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Düsseldorf - Immobilien stehen bei den Bundesbürgern hoch im Kurs - und zwar nicht nur zur Selbstnutzung. In Zeiten von niedrigen Zinsen sehen viele in den eigenen vier Wänden auch eine passende Form, um für den Ruhestand vorzusorgen. Ein vermietetes Objekt kann im Ruhestand feste monatliche Einkünfte bringen. Doch Vorsicht: Die Kalkulation ist nicht ohne Risiken. «Klar, eine selbstgenutzte Immobilie kann als Altersvorsorge geeignet sein», sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW. Allerdings müssen Eigentümer berücksichtigen, dass dafür erstens ein solides Finanzierungskonzept nötig ist und zweitens die Nebenkosten bleiben. Drittens müssen rechtzeitig Rücklagen für Instandhaltungen und Modernisierungen gebildet werden. «Denn wenn die Immobilie endlich schuldenfrei ist, ist sie

Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum Ausbildungsende

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Berlin - Streicht die Familienkasse das Kindergeld vor dem Ende der Berufsausbildung, sollten Eltern dies nicht hinnehmen. Gegen einen solchen Bescheid können sie Einspruch einlegen. Die Familienkasse muss das Kindergeld so lange zahlen, bis das Ausbildungsverhältnis offiziell endet oder das Kind 25 Jahre alt wird. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg hervor (Az.: 7 K 407/16). Über den Fall berichtet der Bund der Steuerzahler. Eine Tochter absolvierte eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Der Ausbildungsvertrag endete am 31. August 2015. Die staatliche Abschlussprüfung bestand die Tochter bereits am 20. Juli 2015. Die Familienkasse verlangte für August das Kindergeld zurück. Denn mit dem Bestehen der Abschlussprüfung sei die Ausbildung beendet. Di

Eigenes Auto ist kein Beleg für Selbstständigkeit

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Darmstadt - Die Frage, ob jemand selbstständig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hängt nicht davon ab, ob er für die Arbeit sein eigenes Auto nutzt. Ausschlaggebend ist vielmehr, wie unabhängig ein Beschäftigter in seiner Arbeit ist. Der Fall: Die Frau ist als freie Mitarbeiterin für eine Firma tätig. Sie muss an vier Tagen in der Woche Handtuchrollen und Fußmatten an Kunden ausliefern. Auch erledigt sie die Montage, Reparaturen und den Austausch der Hygienesysteme. Im Jahr 2011 beantragte sie die Feststellung ihres sozialversicherungsrechtlichen Status. Die Deutsche Rentenversicherung meinte, die Frau sei abhängig beschäftigt. Schließlich gebe ihr die Firma Anweisungen, kontrolliere sie und stelle die benötigten Materialien zur Verfügung. Auch müsse die Frau die Kleidung

Ärztliche Zweitmeinung: Wann zahlt die Krankenkasse?

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Düsseldorf - Patienten haben einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. In bestimmten Fällen sind die gesetzlichen Krankenkassen sogar verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Das ist etwa bei planbaren Operationen der Fall sowie bei Eingriffen, die aus wirtschaftlichen Gründen häufiger durchgeführt werden als medizinisch unbedingt nötig, informiert die Verbraucherzentrale NRW. Versicherte sollten sich auch in anderen Fällen bei ihrer Krankenkasse nach freiwilligen Leistungen erkundigen - und zwar bevor sie die Zweitmeinung einholen. Denn einige Krankenkassen übernehmen nach Angaben der Verbraucherschützer die Kosten auch in anderen Situationen freiwillig. Teils bieten die Krankenkassen hauseigene Zweitmeinungsverfahren an. Sie vermitteln den Versicherten dann beispielsweise Sp

Erbe ausgeschlagen: Entscheidung kann revidiert werden

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Düsseldorf - Wer eine Erbschaft ausschlägt, kann diese Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen. Möglich ist dies, wenn sich die Person bei der Zugehörigkeit einer Forderung zum Nachlass geirrt hat. Dann kann sie die Erklärung über die Erbausschlagung anfechten. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet über folgenden Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 3 WX 12/16): Eine unverheiratete und kinderlose Frau kam bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Deren Tante schlug das Erbe zunächst aus. Dann erfuhr sie, dass aufgrund des Flugzeugabsturzes in den Nachlass Schadenersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft fallen. Sie focht ihre Erklärung das Erbe auszuschlagen gegenüber dem Nachlassgericht an. Dieses verweigerte ihr d

Fernwärmekunden bekommen 55 Millionen zurück

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Bonn - Fernwärmekunden in ganz Deutschland bekommen auf Druck des Bundeskartellamtes von den Versorgungsunternehmen insgesamt 55 Millionen Euro zurück. Das teilte die Behörde mit. Die betroffenen Kunden profitieren dabei entweder von Rückerstattungen ihrer Versorger oder von Preissenkungen, zu denen sich die Versorger verpflichteten. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: «Für die betroffenen Verbraucher ist die Entlastung im Umfang von rund 55 Millionen Euro eine gute Nachricht.» Die Fernwärmekunden seien in besonderem Maße schutzbedürftig. Denn sie hätten meist keine Möglichkeit zum Anbieterwechsel. Das Kartellamt hatte bereits 2013 bundesweit gegen sieben Versorger Ermittlungen wegen des Verdachts überhöhter Fernwärmepreise eingeleitet. Allerdings sei der Nachweis eines im kart

Geld in Aktien anlegen: Tipps für Einsteiger

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Berlin (dpa/tmn) - Aktien sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Wer aber sein Vermögen langfristig vermehren möchte, kommt kaum darum herum. Was müssen Einsteiger wissen? Vorbereitung: Wer Geld in die Hand nimmt, um es anzulegen, sollte sich vorher ein paar Fragen stellen. Brauche ich das Geld in der nahen Zukunft? Wofür will ich das Geld anlegen? Außerdem ist es sinnvoll, sich auszurechnen, wie das eigene Vermögen überhaupt aufgeteilt ist. «Dafür brauche ich keinen Berater, sondern einfach einen Zettel und einen Stift», sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Weltweite Indexfonds (ETS): Wer von Aktien relativ wenig Ahnung hat, sollte sich für Aktienfonds entscheiden, wie Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät

Warum Aktien bei den Deutschen so wenig gefragt sind

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Frankfurt/Main - Die Deutschen sind Spar-Weltmeister. Gefühlt zumindest. Tatsächlich legen sie relativ viel auf die hohe Kante: im Schnitt fast 10 Euro je 100 Euro verfügbares Einkommen. Doch der Ertrag ist oft mager. Anleger in anderen Ländern machen mehr aus ihrem Geld - trotz geringeren Einsatzes. 1940 Euro legten Privathaushalte in Deutschland nach Berechnungen des Versicherers Allianz in den Jahren 2012 bis 2015 auf die hohe Kante - pro Jahr und pro Kopf, ein Spitzenwert im europäischen Vergleich. Doch während Sparer in Finnland (nur 160 Euro Sparvolumen) ihr Erspartes nach Abzug der Inflation in dem Zeitraum jedes Jahr um 6,9 Prozent mehren konnten, brachten es die Deutschen gerade einmal auf 2,3 Prozent Rendite. Nur die Österreicher schnitten demnach im Vergleich von neun Eurolände