Geld und Recht

Für offene Immobilienfonds gilt Mindesthaltefrist

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Berlin (dpa/tmn) - Anleger können auch mit kleinen Beiträgen in Immobilien investieren - und zwar mit offenen Immobilienfonds. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken in Berlin haben die Bundesbürger derzeit rund 88 Milliarden Euro in diesen Produkten angelegt. Wichtig zu wissen: In gewissen Punkten gelten für Immobilienfonds andere Regeln als für Aktien- oder Rentenfonds. Für Neuanleger gilt bei Immobilienfonds eine zweijährige Mindesthaltefrist. Auch müssen sie eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten einhalten - wobei sie bereits innerhalb der zweijährigen Mindesthaltefrist kündigen können. In der Regel können Anteile aber an den Börsen auch kurzfristig verkauft werden. Allerdings richtet sich der Börsenpreis, zu dem Fondsanteile gehandelt werden, nach Angebot und Nachfrage. E

Bootseigner brauchen separate Haftpflichtversicherung

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Henstedt-Ulzburg - Schäden, die Bootseigner mit ihrem Boot bei Dritten verursachen, sind in der Regel nicht über die normale Haftpflichtversicherung gedeckt. Eigentümer brauchen eine spezielle Bootshaftpflichtversicherung, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Unerlässlich ist dieser separate Schutz für Boote oder Jachten, die mit einem Segel oder Motor angetrieben werden. Die Deckungssummen sollten mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen, rät der BdV. Für selbst verursachte Schäden am eigenen Boot kommt eine Kaskoversicherung auf. Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte dabei laut BdV unbedingt vereinbart sein. Andernfalls nimmt der Versicherer Abzüge bei seiner Leistung vor, wenn der Bootseigner den

Ratgeber-Charts: «Omega» steigt neu ein

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München - Mit einem Bewusstseinstraining für ein glückliches Leben schaffen Ruediger Dahlke und Veit Lindau den Neueinstieg in die Top Ten der Ratgeberbücher. Ihr Buch «Omega. Im inneren Reichtum ankommen» steigt auf Platz zehn ein. Nahezu unverändert sind die ersten drei Plätze: «Die Ernährungs-Docs» verteidigen weiterhin die Spitzenposition. Von der Drei auf die Zwei klettert Sophia Thiel mit «Einfach schlank und fit». Sie verdrängt damit «Das Kind in dir muss Heimat finden» von Stefanie Stahl auf Rang drei. Platz Titel Preis 1. (1.) Dr. med. Matthias Riedl, Dr. med. Anne Fleck, Dr. med. Jörn Klasen: Die Ernährungs-Docs, Zabert Sandmann Euro 24,99 2. (3.) Thiel, Sophia: Einfach schlank und fit, Riva Euro 19,99 3. (2.) Stahl, Stefanie: Das Kind in d

Was Anleger bei Aktien beachten sollten

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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die Stimmung an den Börsen ist derzeit gut: Der Deutsche Aktienindex Dax kletterte vor kurzem fast bis zu seinem Allzeithoch von 12 390 Punkten. Wer jetzt einsteigen will, sollte drei Grundregeln beachten, erklärt das Deutsche Aktieninstitut (DAI). Ein Überblick: - Erst Rücklagen bilden: Bevor Anleger in Aktien investieren, müssen sie Reserven aufbauen, zum Beispiel auf dem Girokonto oder einem Tagesgeldkonto. Mit diesem Geld sollten sie die kurz- und mittelfristigen Konsumbedürfnisse decken können. - Geld verteilen: Anleger dürfen nicht alles auf eine Karte setzen. Denn dann ist das Risiko zu groß, Verluste zu machen, sollte der Kurs mal nachgeben. Für erste Erfahrungen mit Aktien kann es daher sinnvoll sein, in einen Fonds oder ETF zu investieren. - Zeit ein

Grundversorger muss Zahlungsrückstände erst einfordern

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Frankenthal - Ein Grundversorger darf einen Stromvertrag bei Zahlungsverzug nicht einfach kündigen. Erst müssen Rückstände eingefordert und eingeklagt werden, entschied das Landgericht Frankenthal (Az.: 2 S 74/16), wie der Bund der Energieversorger berichtet. Dann könne das Unternehmen den Strom sperren und erst als letztes Mittel den Vertrag kündigen. In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde eines Energieversorgers seit 2010 die einseitigen Preiserhöhungen des Grundversorgers als zu hoch gerügt. Der Kunde zahlte nicht die volle Forderung des Unternehmens, sondern akzeptierte lediglich eine Preiserhöhung, die seiner Meinung nach angemessen war. Der Grundversorger kündigte daraufhin den Vertrag im Jahr 2015. Zu Unrecht: Das Unternehmen müsse das ausstehende Geld notfalls gerichtlich ein

Viele wissen wenig über ihre Rente

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Berlin - Jeder fünfte Bundesbürger weiß nicht, ob er mit seiner Rente im Alter gut auskommen wird. Nur jeder dritte Deutsche hat eine Vorstellung davon, wie hoch seine gesetzliche Rentenhöhe zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt ist. Jeder Fünfte hat demnach Angst davor, in die Altersarmut zu rutschen. Das geht aus einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hervor. Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, beim Thema Altersvorsorge nur dem eigenen Urteil zu trauen. Der Beratung von Versicherungen, Banken, Maklern und dem Staat vertrauen die wenigsten. Eine Hilfe zum Überblick über alle Rentenansprüche würden die Bundesbürger überwiegend begrüßen. So würden fast 80 Prozent eine App nutzen, um ihren Vorsorge-Status einmalig zu ermitteln oder sogar regelmäßig die Ent

Trennungszeit: Wohnung geht nicht automatisch an Eigentümer

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Karlsruhe - In der Trennungszeit können Ehepartner bestimmen, dass ein Partner die gemeinsame Wohnung alleine nutzen darf. Doch was ist, wenn der ausgezogene Partner der Eigentümer der Immobilie ist? In diesem Fall kommt ein Herausgabeanspruch während dieser Zeit nicht in Betracht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZB 487/15), wie die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Heft 4/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Das gilt auch, wenn der ausgezogene Partner alleiniger Eigentümer der Wohnung ist. In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar mit seinen drei Kindern in einem Haus gelebt, das der Mann 1999 gekauft hatte. Vor der Trennung hatte die Familie ein neues Haus gekauft, das ursprünglich das neue Familienheim werden sollte. Das Paar tr

Für wen sich der Abschluss der Rürup-Rente lohnen kann

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Berlin – Vor allem Freiberufler oder Selbstständige sorgen mit der Rürup-Rente für das Alter vor. Doch der Garantiezins für neu abgeschlossene Rentenversicherungen ist in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken – seit Januar 2017 liegt er nur noch bei 0,9 Prozent. Dennoch kann die private Vorsorge interessant sein. «Sie ist eine Alternative für alle, die keinen staatlich geförderten Riester-Vertrag oder keine Betriebsrente abschließen können», erklärt Theo Pischke von der Stiftung Warentest. Darüber hinaus kann sie sich für Arbeitnehmer und Beamte lohnen. «Wer regelmäßig viel verdient und hohe Steuern zahlen muss, kann von dem Steuervorteil sofort profitieren», sagt Pischke. «Und zwar viel stärker als Durchschnitts- oder Gering-Verdiener.» Warum, erklärt Isabel Klocke vom Bund der

Computer, Buch, Arbeitsweg: Welche Ausgaben absetzbar sind

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Berlin - Ausgaben für den Job können sich bezahlt machen. Zwar berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich pauschal 1000 Euro als Werbungskosten. «In der Regel ist die Pauschale jedoch schnell ausgeschöpft», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es lohnt sich also, die Aufwendungen einzeln aufzuführen. «Damit sie sich steuermindernd auswirken, sollten Steuerzahler Quittungen und Belege als Nachweis sammeln», rät Klocke. Welche Ausgaben der Fiskus berücksichtigt - ein Überblick: Arbeitsweg: Arbeitnehmer können von der Pendler-Pauschale profitieren. Sie können 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnsitz angeben - pro tatsächlichem Arbeitstag. «Dabei spielt es keine Rolle, wie weit der Weg ist und ob sie in Teilzeit oder Vollzeit arbei

Finanzamt akzeptiert ausgedruckte Kontoauszüge

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Berlin - Privatpersonen dürfen beim Finanzamt als Nachweis ausgedruckte Kontoauszüge vorlegen - beispielsweise als Beleg für Spenden oder die Bezahlung von Handwerkern. Dies geht aus Angaben des Bayerischen Landesamts für Steuern hervor. «Diese Information ist vor allem deshalb wichtig, weil immer mehr Kunden ihre Kontoauszüge von der Bank nur noch elektronisch erhalten beziehungsweise online einsehen können», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das bedeutet: Statt der konventionellen Kontoauszüge reichen ausgedruckte Online-Bankauszüge, um bestimmte Ausgaben beim Fiskus nachzuweisen. Anders ist dies hingegen bei Unternehmern. Zwar erkennt das Finanzamt auch hier elektronische Rechnungen und Kontoauszüge steuerlich an. Doch Unternehmer müssen Kontoauszüge, die in elektr