Geld und Recht

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer berechnen

Geld und Recht
Berlin - Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und keine Vorsteuern geltend machen. Darauf weist der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hin. Stellen Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer in Rechnung, müssen sie diese an das Finanzamt abführen. Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangen Jahr einen Umsatz bis zu 17 500 Euro hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro Umsatz machen wird. Kleinunternehmer können im Prinzip auch im EU-Ausland Geschäfte machen. Dafür müssen sie aber in den jeweiligen Ländern grundsätzlich umsatzsteuerlich registriert sein. Erleichtert wird das durch das sogenannte Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS). Hier melden sich Kleinunternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an. Fotocr

Banken dürfen befristete Sparverträge nicht kündigen

Geld und Recht
Leipzig - Auch Geldinstitute müssen sich an Verträge halten. So können sie langfristige Sparverträge nicht ohne weiteres kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig Hin. Entscheidend sind die individuell getroffenen Laufzeitvereinbarungen. Befristete Verträge können von den Geldinstituten nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Betroffene Sparer sollten nicht vorschnell nachgeben, raten die Verbraucherschützer. Wer eine entsprechende Kündigung erhalten hat, sollte in jedem Fall schriftlich Widerspruch einlegen. Weitere Schritte können ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahrenoder eine Klage vor Gericht sein. Fotocredits: Mascha Brichta (dpa/tmn)

EU einig über neue Energie-Labels für Elektrogeräte

Geld und Recht
Brüssel - Verbraucher sollen besonders energiesparende Geräte im Laden künftig sofort erkennen können. Die EU will deshalb die verwirrende Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken oder Fernsehern mit Labels wie A+++ abschaffen und durch eine einfache Skala von A bis G ersetzen. Bis die ersten neuen Labels im Laden zu finden sind, dauert es wohl noch gut zwei Jahre. A steht dann für die besten Geräte am Markt, G hingegen für stromschluckende Modelle. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten geeinigt, wie die EU-Kommission und EU-Rat am späten Dienstagabend mitteilten. Schon früher galten diese Kategorien. Als jedoch moderne Geräte hinzu kamen, wurde die bessere Energieeffizienz mit zusätzlichen Pluszeichen ausgezeichnet. Die Folge: Geräte der Kategorie

Einspruch gegen Steuerbescheid muss schriftlich erfolgen

Geld und Recht
Berlin - Auf die Steuererklärung folgt der Steuerbescheid. Das Problem: Oft entsprechen die Bescheide nicht den Vorstellungen der Steuerzahler. In der Regel ist das Finanzamt dann von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen. Die gute Nachricht: Gegen ihre Steuerbescheide können Steuerzahler grundsätzlich Einspruch einlegen. Allerdings beträgt die Frist dafür einen Monat, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Die Frist beginnt meist drei Tage nach dem Versand der Bescheide. Maßgeblich hierfür ist das Datum auf den Unterlagen. Ein elektronischer Bescheid gilt am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung als bekanntgegeben. In der Regel kann die Einspruchsfrist nicht verlängert werden. Der Einspruch kann nur schriftlich eingelegt werden. Möglich sin

Kosten der Geburtstagsfeier als Werbungskosten absetzen

Geld und Recht
Berlin - Arbeitnehmer können die Kosten für ihre Geburtstagsfeier im Betrieb von der Steuer absetzen. «Dies setzt aber voraus, dass ein enger Zusammenhang zum Beruf besteht», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 7/16). Im dem verhandelten Fall lud der Geschäftsführer einer Wohnungsbaugesellschaft anlässlich seines 60. Geburtstags sämtliche Mitarbeiter sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden in eine Werkstatthalle ein. Das Unternehmen war durch die Ausstattung der Halle und die Mitarbeit einer Sekretärin in die Organisation der Feier eingebunden. Das Finanzamt lehnte die vom Geschäftsführer als Werbungskosten angesetzten Gesamtaufwendungen des Festes ab. Das Finanzgericht ordnete die Geburtstagsfeier hingegen der beruflichen

Gemeinsames Testament: Streit um zweifache Datumsangabe

Geld und Recht
Düsseldorf - Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament ohne notarielle Beurkundung handschriftlich erstellen. Dazu gehören die Unterschriften der beiden Personen und das Datum. Oder muss das zweimal angegeben werden? Bei einem gemeinsamen Testament schreibt einer der beiden den gemeinsamen letzten Willen auf. Dann unterscheiben beide Partner das Testament. Das Dokument ist auch gültig, wenn der Erblasser beim Unterzeichnen die Angabe des Datums nicht wiederholt. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 3 Wx 55/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. In dem Fall hatte die Ehefrau des Erblassers handschriftlich in das gemeinschaftliche Testament geschrieben: «Wir (...) setzten uns gegenseitig zu Alle

Steigende Zinsen: Tipps für Sparer und Kreditnehmer

Geld und Recht
Berlin - Sparer, Anleger und Kreditnehmer - alle blicken auf die Europäische Zentralbank (EZB): Wird sie in nächster Zeit die Leitzinsen erhöhen oder nicht? «Für 2017 ist eher nicht damit zu rechnen», erwartet Max Herbst von der FMH Finanzberatung in Frankfurt/Main. Ähnlich sieht es Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Neben der Geldpolitik der EZB haben aber auch weitere Faktoren wie die Entwicklung der Inflationsrate in der EU Einfluss auf den Geldmarkt. Deshalb sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen: «Ob, wie viel und wann die Zinsen steigen, kann letztendlich niemand vorhersagen.» Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es schon jetzt für Sparer. «Experten rechnen damit, dass das Zinsniveau für Spareinlagen mit mehrjährigen Laufzeiten im Jahr

Vorsorge-Ausgaben: Welche Kosten das Finanzamt anerkennt

Geld und Recht
Berlin - Es ist wieder so weit: Die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr muss ausgefüllt werden. Dabei gilt: «Es lohnt sich in jedem Fall, Aufwendungen für die Vorsorge detailliert anzugeben», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wer etwa einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, muss die Anlage AV der Steuererklärung ausfüllen. Alle weiteren Vorsorgeaufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Für 2016 berücksichtigt der Fiskus stärker als bisher die gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge. Im Gegenzug erhöht sich allerdings der steuerpflichtige Anteil der späteren Rente. Für Alleinstehende liegt der Höchstbetrag, den sie in ihrer Steuererklärung für 2016 für die Altersvorsorge geltend machen können, bei 22 767 Euro, für Ehepaare beziehungsweise eingetragen

Mann darf zu viel gezahltes Hartz IV behalten

Geld und Recht
Dortmund - Zahlt das Jobcenter ohne Bescheid zu viel Arbeitslosengeld II, kann es das Geld nicht ohne weiteres zurückverlangen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts in Dortmund (Az.: S 35 AS 1879/14), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Wenn der Empfänger darauf vertrauen durfte, dass er Anspruch darauf hat, ist das nicht möglich. Die Belange des Betroffenen sind mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessensentscheidung abzuwägen. Der Fall: Der Mann erhält vom Jobcenter aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses zeitlich begrenzt Arbeitslosengeld II. Nach Ablauf der sechsmonatigen Zahlung überwies das Jobcenter versehentlich einen weiteren Monatsbetrag von rund 1140 Euro. Der Empfänger hatte vorher noch einen Antrag auf weitere Zahlungen gestellt. Über di

Nichts verschenken – Wie Anleger ihre Rendite steigern

Geld und Recht
Berlin - Viele gut informierte Anleger verschenken Geld, ebenso viele aktive Anleger. Darauf lässt zumindest eine Analyse der Wertpapierdepots von 40 000 Direktbankkunden für die Zeitschrift «Finanztest» der Stiftung Warentest schließen. Die untersuchten Depots blieben mit durchschnittlichen Wertzuwächsen von 3,1 Prozent pro Jahr weit hinter dem Gesamtmarkt zurück. Im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2015 wären 8,7 Prozent Rendite realistisch gewesen, berichtet «Finanztest» (Ausgabe 4/2017). Drei typische Fehler:  - Zu viel Wissen: Den Markt zu beobachten ist zwar wichtig. Jedoch treffen auch gut informierte Anleger laut der Studie nicht immer die richtigen Entscheidungen. Anleger, die täglich das Geschehen an der Börse verfolgen, erliegen oft der Versuchung irgendwie zu reagieren. Besse