Krankentagegeld kann nur in bestimmten Fällen erhöht werden
Hamm - Selbstständige können eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, um sich abzusichern. Den Tagessatz können sie auf Antrag aber nur erhöhen, wenn ihr Netto-Einkommen gestiegen ist.
Eine bloße Steigerung von Betriebskosten oder Abschreibungen reicht hingegen nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 20 U 170/15).
In dem Fall hatte ein selbstständiger Transport- und Bauunternehmer eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen. Zuletzt belief sich diese auf 215 Euro pro Tag. Dies entsprach Einkünften in Höhe von jährlich 70 400 Euro. Nachdem er seit Anfang 2011 bis über das Jahr 2013 hinaus fast durchgehend krank gewesen war, beantragte er eine Erhöhung seines Krankentagegelds