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«Focus» Ratgeber-Bestseller: Wiedereinsteiger im Advent

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München - Gleich drei Wiedereinsteiger läuten die Vorweihnachtszeit in der Ratgeber-Bestsellerliste ein. Lisa Nieschlag und Lars Wentrup gelingt mit «New York Christmas» die Rückkehr auf Platz fünf. Das «Kosmos Himmelsjahr 2018» von Hans-Ulrich Keller steigt auf dem siebten Rang wieder ein. Susanne Fröhlich und Constanze Kleis kehren mit «Kann weg!» zurück auf Platz zehn. Rolf Dobelli verteidigt mit «Die Kunst des guten Lebens» weiterhin den ersten Platz. Alexandra Reinwarth klettert mit «Am Arsch vorbei geht auch ein Weg» von der Drei auf die Zwei. Stefanie Stahl verbessert sich ebenfalls um eine Platzierung und belegt mit «Das Kind in dir muss Heimat finden» den dritten Rang. 1. (1.) Dobelli, Rolf: Die Kunst des guten Lebens, Piper 20,00 Euro 2. (3.) Reinwarth, Alexa

Einzelhandel setzt immer stärker auf Gastronomie

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Köln - Der Einzelhandel in Deutschland setzt immer stärker auf gastronomische Angebote, um Kunden trotz der Internetkonkurrenz in die Läden zu locken. Mit einigem Erfolg, wie eine Studie des Handelsforschungsinstituts EHI ergab. Insgesamt belaufen sich die Umsätze der Händler mit Gastronomieangeboten bereits auf über neun Milliarden Euro jährlich. «Es ist ein Markt, der wächst», sagte Geschäftsführer Michael Gerling. Insgesamt bieten demnach bereits 33 000 Supermärkte, Baumärkte, Textilhändler, Möbelgeschäfte und Buchhandlungen neben ihrem klassischen Angebot auch Essbares und Getränke zum Sofortverzehr. Zur Handelsgastronomie zählt die Studie dabei nicht nur Cafés und Restaurants in den Läden der Händler, sondern auch verzehrfertig zubereitete Speisen zum Mitnehmen. «Handelsgastronomie

Rentenbeitrag im Minijob erhöht Rentenansprüche

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Berlin - Minijobs sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Den Hauptteil des Beitrags trägt mit 15 Prozent der Arbeitgeber, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Der Minijobber selbst zahlt in der Regel zusätzliche 3,7 Prozent seines Gehalts an die Rentenkasse - bei einem Einkommen von 450 Euro im Monat sind das 16,65 Euro. Um diese Beiträge zu sparen, lassen sich Minijobber häufig von der Versicherungspflicht befreien. Doch das kann ein Fehler sein, denn die Zeiten, in denen Minijobber selbst einzahlen, werden voll auf die Versicherungszeit angerechnet. Auf diese Weise können zum Beispiel Schüler und Studenten mit einem Minijob bereits etwas für ihre Altersvorsorge tun. Denn um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, mus

Finanzamt: Schulgeld ohne Anerkennungsbescheid akzeptieren

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München - Besuchen Kinder eine Privatschule, können die Eltern das Schulgeld in der Regel als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung ansetzen. Einen Anerkennungsbescheid der Schulbehörde für die Privatschule müssen sie dafür nicht unbedingt vorlegen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) in München muss im Zweifel die Finanzbehörde selber prüfen, ob die Privatschule ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet (Az.: X R 26/15). Damit stellten sich die obersten Finanzrichter gegen die Ansicht des Bundesfinanzministeriums. In dem verhandelten Fall besuchte die Tochter der Kläger eine Privatschule, die auf die Mittlere Reife vorbereitet. Die Prüfung wurde von einer staatlichen Schule abgenommen. Das Finanzamt verweigerte den Sonderausgabenabzug für da

Mehr Geld im Portemonnaie: Grundfreibetrag steigt 2018

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Berlin - Das steuerfreie Existenzminimum steigt ab 2018 auf 9000 Euro pro Person und Jahr. Damit wird der Grundfreibetrag um 180 Euro angehoben, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine BVL. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag. Außerdem wird der Steuertarif zum Abbau der sogenannten kalten Progression leicht verändert. Das bedeutet: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 10 000 Euro werden künftig 149 Euro Steuern fällig und damit 30 Euro weniger als bisher. Bei einem Jahreseinkommen von 40 000 Euro müssen 8670 Euro Steuern gezahlt werden, die Ersparnis gegenüber 2017 liegt hier bei 96 Euro. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro werden rund 16 580 Euro Steuern fällig und damit 146 Euro wenige

Stromlieferant hat für Nachforderung drei Jahre Zeit

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München - Die Endabrechnung eines Stromanbieters schließt Nachforderungen nicht aus. Und zwar auch nicht nach längerer Zeit, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 264 C 3597/17) zeigt. Nach Ansicht des Gerichts müssen Verbraucher zumindest innerhalb der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren damit rechnen, dass eine irrtümlich zu niedrige Stromrechnung korrigiert wird. Über das Urteil berichtet die «Neue juristische Wochenschrift». In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde seinem Stromanbieter gekündigt. Laut der Schlussrechnung musste der Verbraucher noch 12,85 Euro zahlen, was dieser auch tat. Zwei Jahre später erhielt der frühere Kunde aber erneut eine Rechnung. Die Forderung belief sich diesmal auf 868,50 Euro. Betitelt war das Schreiben mit «Rechnungskorrektur». Zw

Frist läuft am 31.12. ab: Antrag für Wohnungsbauprämie 2015

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Berlin - Bausparer können unter bestimmten Umständen eine Wohnungsbauprämie bekommen. Die Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen des Bausparers darf 25 600 Euro im Jahr nicht übersteigen, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Bei gemeinsam veranlagten Ehe- und Lebenspartnern liegt die Grenze entsprechend bei 51 200 Euro. Die Höhe der Prämie beträgt 8,8 Prozent. Der maximal geförderte Sparbetrag pro Jahr beläuft sich demnach auf 512 Euro beziehungsweise 1024 Euro und die maximale Prämie auf 45,06 Euro beziehungsweise 90,11 Euro. Wichtig zu beachten: Die Wohnungsbauprämie kann nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Die Frist für das Kalenderjahr 2015 läuft am 31.12.2017 ab. Fotocredits: Jens_Schierenbeck (dpa/tmn)

Crowdinvesting birgt Risiken: Als Anleger genau hinschauen

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Berlin - Bei Crowdinvesting-Projekten sind Risiken oft unklar, so eine Untersuchung des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen. Untersucht wurden Informationen zu insgesamt 83 Projekten auf 33 Crowdinvesting-Plattformen. Oft fehlten etwa Hinweise zur Gefahr des Totalverlustes. Anleger sollten vor einem Investment genau hinschauen. Denn Crowdinvesting ist nach Angaben der Verbraucherschützer komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Meist handelt es sich um sogenannte qualifizierte Nachrangdarlehen. Bei dieser Art von Geldanlage haftet der Anleger genauso wie bei einem Eigenkapitalinvestment - also zum Beispiel bei einer Aktie. Anders als bei anderen Geldanlagen müssen Anbieter beim Crowdinvesting keinen umfangreichen Verkaufsprospekt erstellen. Ausreichend ist ein

Pflegeheimkosten: Haushaltsersparnis gilt für beide Eheleute

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München - Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wird dafür der private Haushalt aufgelöst, können die Ausgaben aber nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Anerkannt werden sie dann nur soweit, wie sie die üblichen Kosten für die Unterhaltung eines eigenen Haushalts übersteigen. Das Finanzamt zieht eine sogenannte Haushaltsersparnis dann von den Heimkosten ab. Diese orientiert sich am Grundfreibetrag und somit am Existenzminimum. Dabei gilt: Sind beide Ehegatten in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht, ist für jeden der Beiden eine Haushaltsersparnis anzusetzen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil (Az.: VI R 22/16). Im verhandelten Fall wa

Digital versichert: Was Makler-Apps können – und was nicht

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Berlin - Dicke Ordner, unzählige Seiten Papier: Dieses Bild haben viele im Kopf, wenn sie an ihre Versicherungsunterlagen denken. Neue Anbieter wollen hier Abhilfe schaffen: mit Smartphone-Apps, die den Job des Maklers übernehmen. «Versicherungsmakler-Apps sind formal gesehen wie Makler aus Fleisch und Blut», sagt Claudia Bassarak von der Stiftung Warentest. Die Apps seien das Bindeglied zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Makler befragen Kunden nach ihren Bedürfnissen, ermitteln Risiken und den Bedarf nach Absicherung. Dann empfehlen sie ein Produkt. Neben dem reinen Vertragsabschluss betreuen Makler laufende Policen eines Kunden und weisen unter anderem auf notwendige Anpassungen im Vertrag hin - etwa, wenn sich die Lebensumstände des Kunden geändert haben, so Bassarak. Gem