Crowdinvesting birgt Risiken: Als Anleger genau hinschauen

Berlin – Bei Crowdinvesting-Projekten sind Risiken oft unklar, so eine Untersuchung des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen. Untersucht wurden Informationen zu insgesamt 83 Projekten auf 33 Crowdinvesting-Plattformen. Oft fehlten etwa Hinweise zur Gefahr des Totalverlustes.

Anleger sollten vor einem Investment genau hinschauen. Denn Crowdinvesting ist nach Angaben der
Verbraucherschützer komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Meist handelt es sich um sogenannte qualifizierte Nachrangdarlehen. Bei dieser Art von Geldanlage haftet der Anleger genauso wie bei einem Eigenkapitalinvestment – also zum Beispiel bei einer Aktie.

Anders als bei anderen Geldanlagen müssen Anbieter beim Crowdinvesting keinen umfangreichen Verkaufsprospekt erstellen. Ausreichend ist ein dreiseitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Die Angaben zum Anlageobjekt, mit denen das Investitionsprojekt im VIB näher beschrieben werden muss, waren allerdings in mehr als 50 der 83 untersuchten Fälle nicht konkret.

Crowdinvestments sind nicht kostenlos. Die einmalig anfallenden Kosten und Provisionen wie die Vermittlungsgebühr, die die Emittenten an die Plattform entrichten, lagen bei den untersuchten Projekten in mehr als der Hälfte der Fälle bei rund sechs bis elf Prozent der Darlehenssumme. Darüber informierten die Anbieter aber nicht immer ausreichend, kritisieren die Marktwächter: In 75 von 83 VIBs wurden zwar Angaben zu einmaligen Kosten gemacht.

In den Darlehensverträgen, die an tatsächliche Investoren verschickt werden, fanden sich diese Angaben dann aber in lediglich 27 Fällen. Und beim Vergleich der Angaben im VIB und im Vertrag fiel auf, dass die Angaben zu den Einmalkosten zum Teil nicht deckungsgleich waren. Auch hier müssen Anleger also genau hinsehen, empfehlen die Verbraucherschützer.

Fotocredits: Inga Kjer
(dpa/tmn)

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