Keine Grunderwerbsteuer für Einbauküche und Möbel
Berlin - Beim Erwerb einer Immobilie müssen Käufer für eine zugehörige Einbauküche oder Möbel keine Grunderwerbsteuer zahlen. «Es ist ratsam, im Kaufvertrag festzuhalten, welches Mobiliar mitgekauft wurden und dafür einen realitätsgerechten Preis festzulegen», rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Dann wird die Grunderwerbsteuer nur für Haus und Grundstück, nicht aber für die mitgekauften Gegenstände fällig. Bewegt sich der Preis für die Gegenstände im Bereich des Üblichen, kommt das Finanzamt an die vom Käufer und Verkäufer getroffene Festlegung nicht heran, wie aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln hervorgeht (Az.: 3 K 2938/16).
In dem Fall kauften die Kläger ein Grundstück mit einem Einfamilienhaus. Im Notarvertrag wurde ein Kaufpreis von 392.500 Euro vereinbart. D