Ärger mit irreführender Werbung
Frankfurt/Main - Ein Kreditinstitut wirbt mit einem kostenlosen Girokonto, ein Möbelhaus lockt mit einem Rabatt von «30 Prozent auf fast alles». Doch nicht immer hält Werbung, was sie verspricht.
Manchmal erfährt der Verbraucher die ganze Wahrheit erst bei genauem Studium des Kleingedruckten oder an der Kasse. «Das Thema nicht eingehaltene Werbeversprechen beschäftigt uns regelmäßig», sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. «Kunden haben allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Werbeversprechen auch erfüllt wird.»
Besonders häufig würden sich Verbraucher über Aktionen von Möbelhäusern, Elektronikmärkten und der Finanzbranche beschweren, berichtete Breun-Goerke. Verbraucher sollten irreführende Aussagen nicht kritiklos hinnehmen. «Durch Kunden-Beschwerd