Hausratversicherung schützt verschlossene Sachen im Freibad

Henstedt-Ulzburg – Während eines Freibadbesuchs sollten Wertsachen in einem abschließbaren Spind oder Fach aufbewahrt werden – denn dann sind Geldbörsen, Uhren und Handys in der Regel versichert.

Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg aufmerksam. Denn die in Hausratversicherungen enthaltene sogenannte Außenversicherung schützt das Hab und Gut auch dann, wenn es sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Wird der Spind oder das Fach aufgebrochen und ein Wertgegenstand gestohlen, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt.

Werden Wertsachen im parkenden Auto gelassen, sind sie dagegen nur geschützt, wenn sich das Auto zum Zeitpunkt eines Aufbruchs in einem Gebäude wie einer Tiefgarage oder einem Parkhaus mit verschlossenem Tor befindet. Parkt das Fahrzeug an der Straße oder auf einem öffentlichen Parkplatz, zahlt die Hausratversicherung – soweit vereinbart – höchstens anteilig.

Fotocredits: Jens Büttner
(dpa/tmn)

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