Die Auflösung des Hamburger Freihafens

Seit dem 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Umstellung des Hamburger Hafens vom Freihafen in einen Seezollhafen in Kraft. Zuvor hat es eine vierwöchige Testphase gegeben, die gut verlief. Dennoch bringt die Umstellung Verzögerungen und Wartezeiten bei der Zollabfertigung mit sich.



Kontrollen des Leer- und Durchgangsverkehrs an der Freizonengrenze entfallen ab sofort, ebenso besondere Überwachungsverfahren. Die allgemeingültigen Regelungen der Europäischen Union für Seezollhäfen gelten nunmehr seit Jahresbeginn auch im gesamten Hamburger Hafen. Diese Umstellung bringt deutliche Veränderungen für die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs mit sich. Die Zollabfertigung ändert sich dadurch ebenso wie die gesetzlichen Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten. Einfuhrwaren müssen direkt nach Ankunft im Hamburger Hafen dem Zoll zur zollrechtlichen Behandlung vorgelegt werden. Waren, die keine Gemeinschaftswaren im Sinne des EU-Rechts sind, dürfen nur noch unter zollamtlicher Überwachung vorübergehend verwahrt oder übergangsweise im Zolllager gelagert werden.

Veränderungen für alle betroffenen Unternehmen

Alle Wirtschaftsbeteiligten, die sich noch nicht mit der veränderten Situation auseinandergesetzt haben, sollten dies umgehend tun. Vor allem ist es ratsam, sich rechtzeitig über die erforderlichen zollrechtlichen Verfahrensbewilligungen und mögliche Vereinfachungen zu erkundigen und entsprechende Anträge oder Verfahrensabläufe frühestmöglich auf den Weg zu bringen. So ist eine schnellere Bearbeitung möglich und es sorgt außerdem für bessere Planungssicherheit bei allen Beteiligten. Bei Fragen und Informationsbedarf steht das Hauptzollamt Hamburg-Hafen allen Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung. Dort wird aktiv beraten und begleitet.

124 Jahre Hamburger Freihafen gehen zu Ende

Aus zollrechtlicher Sicht ist die Aufhebung des Hamburger Freihafens eine Erleichterung der täglichen Arbeit. Mit dem neuen Gesetz müssen sich etwa 120 Logistikunternehmen auf neue Richtlinien einstellen. Der Hamburger Zoll hat für dieses Vorhaben umfangreich investiert, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dennoch bringt die neue Situation Verzögerungen und lange Wartezeiten mit sich und die Umstellung erfordert Geduld. Weitere Informationen und Unterstützungsangebote zum Thema Zollabfertigung finden Sie unter Porath.com.

Urheber des Artikelfotos: Inga Nielsen – Fotolia

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