Geschenke vom leiblichen Vater sind steuerbegünstigt
Berlin - Bei Schenkungen im Familienkreis sollten die Steuerfreibeträge genutzt werden: Geschenke von einem Elternteil an ihr Kind bleiben bis zu einem Betrag von 400 000 Euro steuerfrei.
«Dabei gibt es nach einem aktuellen Urteil des Hessischen Finanzgerichts keinen Unterschied zwischen leiblichem und rechtlichem Vater», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Im dem Fall schenkte der leibliche Vater seiner Tochter Geld. Allerdings war der leibliche Vater nicht der rechtliche Vater, weil die Mutter bereits während der Schwangerschaft eine Ehe mit einem neuen Mann schloss. Das Finanzamt ordnete den biologischen Vater in die ungünstigere Steuerklasse III ein und berücksichtigte deshalb nur einen Freibetrag von 20 000 Euro.
Das Hessische Finanzgericht vertrat hingegen eine andere