Von Abgeltungsteuer befreit: Wie der Antrag zu stellen ist

Berlin – Geringverdiener können sich von der Abgeltungsteuer befreien lassen. Dazu müssen sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen.

«Die NV-Bescheinigung wird erstellt, wenn mit keiner Einkommensteuer für das Jahr zu rechnen ist», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Lohnenswert ist das zum Beispiel für Rentner, die geringe Einkünfte haben, aber über vergleichsweise hohe Kapitalvermögen verfügen.

Um die Bescheinigung zu bekommen, müssen Steuerzahler einen Antrag stellen. Die Formulare gibt es entweder beim Finanzamt oder im
Internet. «Es ist im Prinzip wie eine kleine Steuererklärung», erklärt Klocke. Angegeben werden muss, wie viel Einkünfte erwartet werden. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitaleinkünften werden abgefragt.

Rentner tragen ihre Bruttoaltersrente ein – vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch wann die Rente begonnen hat, müssen sie angeben. Das ist wichtig für die Berechnung des steuerfreien Anteils. Unter «Weitere Angaben» werden Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingetragen. Als Sonderausgaben zählen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel Krankheitskosten.

Wer die NV-Bescheinigung bekommt, kann sie bei der eigenen Bank vorlegen. Dann werden alle Kapitalerträge ohne Steuerabschlag gutgeschrieben. In der Regel gilt das Dokument für drei Jahre. Im Unterschied zum Freistellungsauftrag sind mit der NV-Bescheinigung auch Erträge über dem Sparer-Pauschalbetrag steuerbefreit.

Fotocredits: Tobias Hase
(dpa/tmn)

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