Wohngeld – der Zuschuss zur Miete

Seit der Einführung von Hartz IV hat sich das Wohngeld in Deutschland zu einem undurchsichtigen Konstrukt entwickelt. So hat sich die Zahl der Empfänger seit Einführung der Hartz-Reform deutlich reduziert, was aber auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass bei Empfängern von staatlichen Leistungen die Kosten für die Wohnung schon berücksichtigt sind.

Knapp zwei Prozent aller deutschen Haushalte kommen in den Genuss von Wohngeld, weil ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um ihre Ausgaben von Miete und Nebenkosten zu decken. Die Höhe des bewilligten Wohngeldes richtet sich nach mehreren Faktoren.

• Anzahl der Personen, die zum Haushalt zählen
• Die Höhe des gesamten Familieneinkommens
• Höhe der zu berücksichtigenden Miete

Gerade der letzte Punkt stößt bei den Antragstellern oftmals auf Unverständnis. So wird zunächst der Bedarfsraum für die Wohngemeinschaft entwickelt, der wiederum wird zum Bemessungsspielraum für die Höhe des Wohngeldes. So haben Mieter von großen Grundstücken oder Wohnflächen nicht automatisch einen höheren Wohngeldanspruch.

Für die Beantragung wird eine lückenlose Aufzeichnung der Einkommen eingefordert. Ist das Einkommen allerdings zu niedrig, wird man möglicherweise an die entsprechenden Hartz-Bearbeiter weitergeleitet, damit der sozialhilferechtliche Bedarf gedeckt werden kann. Dort gibt es aber auch sehr drastische Fälle, wo man den Besitzern von großen Wohnflächen zu Verkäufen oder Versteigerungen rät, um in den Genuss von Zuschüssen zu gelangen.

Besondere Fälle beim Wohngeld sind Studenten, Schüler und Auszubildende, die nicht in den Genuss von „Bafög“ kommen. Sie besitzen die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.