Welche Bedeutung hat das Wirtschaftsstrafrecht?

Alle Straftaten die im Bereich der Wirtschaft liegen werden unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht gesammelt und fallen unter deren Gerichtsbarkeit. Dies ist die staatliche Reaktion auf die zunehmende Wirtschaftskriminalität und soll die Wirtschaftsverfassung Deutschlands und Europas schützen. Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein noch relativ junges Strafrecht, da die Wirtschaftskriminalität erst in den letzten Jahrzehnten relevant wurde. Noch in den 1980er Jahren war das Wirtschaftsstrafrecht nur sehr wenigen Spezialisten bekannt. Heute findet man in jeder Universitätsstadt Fachanwälte für Wirtschaftsstrafrecht.

Grundlage des Wirtschaftsstrafrechts

Das Wirtschaftsstrafrecht regelt, welche Tatbestände unter Strafe stehen, wie hoch die Strafen dafür sind und dass Straftaten aus dem Wirtschaftsbereich von einem speziellen Richtergremium verhandelt werden müssen, da das Wirtschaftsstrafrecht sehr speziell ist und gesonderte Kenntnisse in Wirtschaftswissenschaften erfordert. Die Haupttaten im Bereich Wirtschaftsstrafrecht sind Korruption, Insolvenzdelikte, Steuervergehen, Untreue und Diebstahl geistigen Eigentums. Für die Bekämpfung dieser Straftaten haben die Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen oder Niedersachsen, spezielle Einsatzteams gebildet, die sich auf dem komplexen Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht auskennen und hier ermitteln dürfen.
Dass diese Maßnahmen dringend notwendig sind, zeigen aktuelle und spektakuläre Fälle von Wirtschaftskriminalität.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der schlimmste Fall von Wirtschaftskriminalität in Deutschland war der Fall von FlowTex. Bei diesem Fall wurden insgesamt Freiheitsstrafen von 58 Jahren festgelegt und zwei FDP Landesminister verloren ihre Ämter. Der errechnete wirtschaftsstrafrechtliche Schaden betrug etwa 2,6 Milliarden Euro, damals 4,9 Milliarden DM. Ebenfalls berühmte und öffentlichkeitswirksame Wirtschaftskriminalitätsfälle waren der Mannesmann-Prozess und die VW-Korruptionsaffäre. Klar ist, dass die Dunkelziffer von Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht extrem hoch ist und viele Fälle von Wirtschaftskriminalität nicht aufgedeckt werden. Es ist also eindeutig, dass das Wirtschaftsstrafrecht in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen wird.

Fotografie: weim – Fotolia