Wege aus der Pleite: So funktioniert das Privatinsolvenzverfahren

Eine Insolvenz ist für niemanden eine angenehme Sache. Bringt sie doch eine Reihe an Unannehmlichkeiten mit sich. Das Wichtigste bei einer Privatinsolvenz ist es jedoch, den Kopf nicht in den Sand zu stecken. Der Schuldner sollte in jedem Fall professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber bietet für privatinsolvente Personen eine ganze Reihe an Möglichkeiten für die erfolgreiche Entschuldung.



Die außergerichtliche Einigung

Die Beantragung der Privatinsolvenz ist nicht leicht, doch oftmals ist das für viele Menschen der einzige Weg, um dauerhaft ihre Schulden los zu werden. Der erste Schritt besteht darin, mit den Gläubigern eine gütliche Einigung über die Rückzahlung zu erzielen. Die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielen dann zugelassene Berater im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens – ein Schuldenplan entsteht. Sind keine verfügbaren Mittel vorhanden, bleibt nur der Gang zum Amtsgericht.

Der Gang zum Gericht

Gibt es auch nur geringe Aussichten auf eine Einigung mit den Gläubigern, wird der Schuldenplan den Gläubigern nochmals vorgelegt. Stimmen mehr als fünfzig Prozent der Gläubiger zu, ist der Schuldenplan rechtskräftig. Ist dies nicht der Fall, werden die Vermögensverhältnisse des Schuldners durch einen, vom Gericht beauftragten, Treuhänder eingehend untersucht – nun tritt die dritte Stufe der Privatinsolvenz in Kraft. Das ist dann der Fall, wenn beim Schuldner kein Geld und andere Wertgegenstände zu holen sind. Die sogenannte Restschuldbefreiung dauert sechs Jahre. In dieser Zeit muss der Schuldner jede zumutbare Art von Arbeit annehmen. Alle Einkünfte über 1030 Euro hinaus muss er an den Treuhänder abtreten. Nach den sechs Jahren tritt ein hundertprozentiger Schuldenerlass in Kraft. Forderungen aus Unterhaltszahlungen oder Geldforderungen aus Straftaten sind hiervon jedoch ausgenommen. Ab dem 1. Juli 2014 tritt die zweite Insolvenzrechtsreform in Kraft. Ab diesem Zeitraum soll es Betroffenen möglich sein, eine Restschuldbefreiung bereits nach drei oder fünf Jahren zu erreichen.

Entschuldung nach Maß

Eine Privatinsolvenz greift immer tief in die freiheitliche Selbstbestimmung des Betroffenen ein. Andererseits ist mit dem Privatinsolvenzverfahren die Chance verbunden, nach einem Zeitraum von sechs Jahren alle Schulden mit einem Schlag los zu sein. Der ehemalige Schuldner kann gewissermaßen neu anfangen. Mit einer professionellen Beratung, wie beispielsweise auf www.jnp.de zu finden, ist die Aussicht auf einen Erfolg der Privatinsolvenz groß.

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