Von Abmahnung bis Zensur: die verschiedenen Bereiche des Internetrechts

Wer sich mit einer Webpräsenz ins Internet begibt, begibt sich keineswegs in einen rechtsfreien Raum. Medienberichte über Abmahnungen oder Zensur zeigen das deutlich. Doch was ist Internetrecht eigentlich? Gibt es tatsächlich ein Rechtsgebiet, das so heißt?


Internetrecht – eine Schnittmenge aus vielen Rechtsgebieten

Die Rechtsgebiete, die das Internet betreffen, sind:

  • Telekommunikationsrecht
  • Medienrecht
  • Rundfunkrecht
  • Datenschutzrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Strafrecht

Telekommunikationsrecht und Medienrecht sind die Rechtsgebiete, die am häufigsten in der jüngsten Auseinandersetzung über die Rundfunkgebühren in Deutschland zu lesen waren. Nach Meinung vieler Experten regelt das Medienrecht inhaltliche Fragen des Internets und das Telekommunikationsgesetz die technischen Aspekte. Inhaltliche Aspekte sind einerseits die Sorgfaltspflichten bezüglich publizistischer Angebote, andererseits die Einhaltung des Jugendschutzes. So dürfen beispielsweise Krimis, die im Fernsehen aus Jugendschutzgründen erst ab 20 Uhr ausgestrahlt werden, auch in der Mediathek eines Senders nur zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens abrufbar sein.

Die übrigen Rechtsgebiete im Einzelnen

Seit die klassischen Medien Radio und Fernsehen auch über das Internet angeboten werden, spielt auch das Rundfunkrecht eine wichtige Rolle im Internet. Computer, Handys oder Tablets, die internetfähig sind, wurden zu rundfunkgesetzlichen Empfangsgeräten für TV und Radio. Im Rundfunkrecht werden unter anderem die Rundfunkgebühren und deren Einziehung geregelt. Datenschutzrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrechts werden auf Inhalte von Webseitentexten angewandt. So dürfen auf Webseiten, wie auch in anderen öffentlich zugänglichen Medien, keine privaten Daten von Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung veröffentlicht werden. Das Urheberrecht schützt unter anderem das geistige Eigentum von Autorinnen und Autoren im Internet, während aufgrund des Wettbewerbsrechts beispielhaft gegen unlautere Vorteilsnahme oder irreführende Werbung auf Webseiten vorgegangen werden kann. Das Strafrecht hingegen wird dann zum Teil des Onlinerechts, wenn auf Internetseiten Rechtsverstöße durch Cracking, Pornografie oder Volksverhetzung vorliegen.

Internetrecht – so vielfältig wie die Gesellschaft

Onlinerecht oder Internetrecht ist also kein eigenständiges Rechtsgebiet. Da das Internet als ein sozialer Raum betrachtet werden kann, der sich virtuell über den gesamten Globus erstreckt, muss das sogenannte Internetrecht als Querschnittsrechtsgebiet gesehen werden, das alle anderen Rechtsgebiete einbezieht, die ebenso für reale soziale Räume gelten.

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