Urheberrecht: Computerhersteller müssen nachträgliche Abgabe zahlen

Den Produzenten und Herstellern von Computern und Druckern droht eine Nachzahlung in Millionenhöhe: Die Verwertungsgesellschaft Wort setzte vor dem Bundesgerichtshof durch, dass die Unternehmen für die Zeitspanne von 2001 bis 2007 eine Geräteabgabe überweisen müssen. Erst seit 2008 verpflichtet der Gesetzgeber diese nämlich explizit zur Zahlung, die VG Wort pochte nun erfolgreich auf eine rückwirkende Gültigkeit dieser Regelung.

Hersteller müssen für die Jahre 2001 bis 2007 nachzahlen

Seit 2008 bezahlen auch PC- und Druckerhersteller wie die Produzenten von Kopierern pro Gerät eine Abgabe, die der VG Wort zugutekommt. Erst zu diesem Zeitpunkt schloss der Gesetzgeber diese Firmen ausdrücklich in diese Pflicht mit ein. Der Verwertungsgesellschaft genügte das nicht, sie klagte auf eine nachträgliche Einbeziehung der Unternehmen. Der Bundesgerichtshof gab der VG Wort nun Recht: Die Richter stellten fest, dass Nutzer mit PCs und Druckern wie mit Kopierern urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigen können. Deshalb sehen sie die Ausklammerung dieser Hersteller bis 2007 als unrechtmäßig an. Welche finanziellen Auswirkungen das Urteil auf die Unternehmen haben wird, kann noch niemand vorhersagen. Experten müssen die genaue Summe noch berechnen. Die VG Wort hatte einen Betrag von rund 900 Millionen Euro geltend gemacht. Laut Experten dürfte die Zahlung aber nicht so hoch ausfallen. Mit einem hohen zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Millionenbetrag müssten die Unternehmen jedoch rechnen.

Geräteabgabe zur Entschädigung der Urheber

Für die bei der VG Wort gemeldeten Autoren und Journalisten bedeutet das einen kräftigen finanziellen Nachschlag. Diese erhalten am Ende das Geld, die VG Wort fungiert – wie im Musikbereich die Gema – nur als Verwertungsgesellschaft. Mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen stammt aus der Geräteabgabe, diese verteilt die VG Wort nach einem festen Schlüssel an alle Mitglieder. Diese zusätzlichen Einkünfte für Publizisten dienen als pauschale Entschädigung: Viele kopieren Zeitungsartikel, Bücher und andere urheberrechtlich geschützte Werke, ohne dass die Autoren für diese Vervielfältigung eine Vergütung verzeichnen. Deshalb hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, auf entsprechende Geräte eine Gebühr zu erheben und sie mittels einer Verwertungsgesellschaft möglichst gerecht verteilen zu lassen. Mehr zum Urheberrecht erfahren Sie auch auf www.heldt-zuelch.de.

Autoren und Journalisten profitieren

Spätestens seit 2008, als der Gesetzgeber auch PCs und Drucker in die Geräteabgabe einbezog, verbuchen Publizisten von der VG Wort attraktive Extra-Einnahmen. Dank des BGHs können sie sich nun über eine einmalige, erhebliche Steigerung freuen. Die Hersteller ärgern sich dagegen, sie wollten eine rückwirkende Zahlungspflicht verhindern.

Bildquelle: fotomek – Fotolia

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