Typische Steuerlegenden

In den ersten Monaten des neuen Jahres wird in den Familien immer wieder das Thema Steuern thematisiert und wie so oft, wird die Steuererklärung so lange wie möglich vor sich herschoben. Aber leider hat man ja nur bis Ende Mai Zeit dafür.. – wird von vielen Menschen angenommen, womit wir auch gleich bei der ersten Steuerlegende wären.

Diese Regelung trifft lediglich zu, wenn man die Steuerklärung in Eigenregie erstellt. Beauftrag man aber einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, wird eine Fristverlängerung bis zum 31. 12 gewährt. Selbst für die selbst erstellte Steuererklärung kann auf Antrag eine Fristverlängerung ermöglicht werden, wenn im Antrag triftige Gründe hierfür angeführt sind.

Die Legende von den Krankheitskosten: Viele Menschen nehmen an, dass sich das Finanzamt aktiv an den Krankheitskosten beteiligen muss. Dies stimmt zwar theoretisch, allerdings muss dafür erst einmal eine gewisse Schwelle übersprungen werden. Zunächst muss man davon ausgehen, einen Großteil der Summe immer selbst zu tragen, die von der Steuer absetzbare Summe ist dann abhängig vom Einkommen und dem eigenen Familienstand.

Die Legende von der steuersparenden Versicherung: Es ist sicherlich schon vielen Menschen passiert, dass der Versicherungsvertreter sein Paket mit dem Argument der Steuerersparnis angepriesen hat. Dieses Argument sollte man sofort ad acta legen, denn für die Steuern können Arbeitnehmer und Beamte lediglich den Höchstbetrag von 1.500 Euro und Selbstständige den Betrag von 2.400 Euro absetzen und dieser Betrag wird in den meisten Fällen schon durch die Krankenkasse erreicht. Damit können keine weiteren Versicherungen bei der Absetzung mit einfließen.