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Schufa-Scoring bleibt Betriebsgeheimnis

Schufa-Scoring bleibt Betriebsgeheimnis

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Die Einholung einer Schufa-Auskunft ist üblich, wenn es darum geht die Bonität von Konsumenten zu überprüfen, etwa bei Krediten, Ratenkauf, Miet- oder Telekommunikationsverträgen. Vielen Kooperationspartnern bietet die Schufa zusätzlich sogenannte Score-Werte an. Dabei wird die Bonität nach einem mathematisch-statistischen Verfahren berechnet. Das Schufa-Scoring war jetzt Gegenstand einer Musterklage vor dem BGH. Ein peinlicher Fehler Geklagt hatte eine hessische Angestellte, die von der Schufa negativ bewertet worden war. Sie wollte wissen, wie das Verfahren zur Ermittlung ihrer Bonität genau aussieht. Im vorliegenden Fall war der Schufa ein peinlicher Fehler unterlaufen. Der Namen der Klägerin war verwechselt worden und die Bonitätsangabe daher nachweislich falsch. Dies hatte die Schufa